Außenhandelwirtschaftsstatistiken Erhebung

    Auskunft geben für Statistiken zum deutschen Außenhandel

    Als Unternehmen müssen Sie Ihren Warenverkehr zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen dem Statistischen Bundesamt melden.

    Beschreibung

    Die Außenhandelsstatistik erfasst den Warenverkehr bei der Einfuhr und Ausfuhr über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. 
    In der Außenhandelsstatistik werden Mengen und Werte der ein- oder ausgeführten Waren primär nach Warenarten und Ländern erhoben. Darüber hinaus werden jedoch noch weitere Daten erfragt, die im Zusammenhang der physischen Warenbewegung von grundsätzlichem Interesse sind.
    Über die Auskunftsdatenbank GENESIS-Online können Sie monatliche und jährliche Außenhandelsergebnisse nach verschiedenen Warenklassifikationen in unterschiedlichen Datenformaten (xlsx, xls, csv, html) abrufen.

    Zu den für die Veröffentlichung wichtigsten Erhebungsmerkmalen zählen:

    • Warennummer, 
    • Wert, 
    • Menge, 
    • Ursprungsland, 
    • Versendungsland bei der Einfuhr, 
    • Bestimmungsland bei der Ausfuhr,
    • Art des Geschäfts, 
    • Bundesland, 
    • Verkehrszweig.

    Man unterscheidet bei der Außenhandelsstatistik zwischen

    • Intrahandelsstatistik (Intrastat), der Erfassung des Warenverkehrs mit Ländern innerhalb der Europäischen Union (EU), und 
    • und Extrahandelsstatistik (Extrastat), der Erfassung des Warenverkehrs mit Ländern außerhalb der EU (Warenverkehr mit Drittländern).

    Das Statistische Bundesamt erfasst die Daten über die grenzüberschreitenden Warenbewegungen entweder

    • durch Ihre Meldung als auskunftspflichtiges Unternehmen (Intrahandel) 
    • oder über die Zollverwaltung (Extrahandel).

    Meldepflichtig für die Intrahandelsstatistik sind die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr beteiligten, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Zur Entlastung der Unternehmen wird jedoch auf der Grundlage von EU-Rechtsverordnungen bzw. nationalem Recht über den Abdeckungsgrad eine Anmeldeschwelle festgelegt. Erst wenn Ihr Unternehmen die Anmeldeschwelle überschreitet, ist es für das betreffende sowie das Folgejahr zur Intrahandelsstatistik meldepflichtig.

    Online-Dienst

    Internetdatenerhebungsverfahren im Verbund (IDEV)

    ID: B100019_112168236

    Beschreibung

    Über das Webformular in IDEV können Sie Ihre Meldung eingeben und online an das Statistische Bundesamt zustellen. Eine Kennung sowie ein Initialpasswort werden mit der Heranziehung versendet.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Statistisches Bundesamt (StBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Stresemann-Ring 11

    65189 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 75-2405

    Fax: +49 611 75-4000

    E-Mail: info@destatis.de

    E-Mail: post@destatis.de

    Internet

    Stichwörter

    Statistikamt, StBA

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Voraussetzungen

    Bei der direkten Firmenbefragung im Intrastat-System sind Unternehmen von der Meldepflicht befreit, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre im Vorjahr oder im laufenden Jahr 

    • im Eingang den Wert von derzeit  800 000 EUR
    • in der Versendung den Wert von derzeit  500 000 EUR

    nicht übersteigen. Wenn Ihr Unternehmen mit den für das laufende Jahr kumulierten Werten die Wertgrenze überschreitet, müssen Sie ab diesem Monat statistische Meldungen abgeben.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Um die Daten zur Intrahandelsstatistik monatlich an das Statistische Bundesamt zu übermitteln, stehen Ihnen 2 Meldeverfahren zur Verfügung:

    • Entweder Sie übermitteln die Daten mit dem Online-Meldeverfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund) an das Statistische Bundesamt. 
    • Oder Sie versenden die Daten als Datenpaket (XML-Format) an den gemeinsamen Dateneingang der amtlichen Statistik ("CORE"). Dafür müssen Sie sich einmalig registrieren.

    Die Daten zum Extrahandel erhebt das Statistische Bundesamt aus Zollanmeldungen. Sie müssen in der Regel keine Meldung an das Statistische Bundesamt schicken:

    • Die im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) oder per Zollvordruck erfassten Daten werden automatisch durch die deutsche Zollverwaltung an das Statistische Bundesamt weitergeleitet.

    In Ausnahmefällen können Sie Direktmeldungen über IDEV an das Statistische Bundesamt senden, zum Beispiel bei Stornierungen oder Berichtigungen. Eine Direktmeldung über IDEV bedarf jedoch grundsätzlich der vorherigen Einwilligung durch das Statistische Bundesamt.
     

    Fristen

    Antragsfrist: 10 Tage (Die Daten zur Intrahandelsstatistik müssen Sie spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Bezugsmonats mit den beschriebenen Online-Meldeverfahren an das Statistische Bundesamt senden.)

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 2 Stunden (Für die Abgabe der Meldungen können verschiedene Online-Meldeverfahren genutzt werden. Zudem variiert die Anzahl abzugebender Meldungen zwischen den Unternehmen sehr stark. Je nach Anzahl der abzugebenden Meldungen und dem genutzten Verfahren benötigen Sie durchschnittlich 15 bis 100 Minuten zur Abgabe der Meldungen. Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 02.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Innergemeinschaftliche Lieferung, Export, Unternehmensinternes Verbringen, Innergemeinschaftlicher Erwerb, Eingänge, Import, Einfuhren, Grenzüberschreitender Warenhandel, Intrahandel, Intrastat, Außenhandelsstatistik, Extrastat, Außenhandelswirtschaftsstatistik, Warenverkehr, Außenhandel, ausführen, Versendungen, Warenhandel, Extrahandel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English