Statistiken im Dienstleistungsbereich Erhebung

    Als Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

    Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenpraxis Daten übermitteln.

    Beschreibung

    Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

    Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

    Das betrifft im Rahmen des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik:

    • Arztpraxen für Allgemeinmedizin
    • Facharztpraxen
    • Zahnarztpraxen
    • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten

    Zu diesen Daten können unter anderem gehören:

    • der Wert
      • der steuerlichen und wirtschaftlichen Einnahmen,
      • der Bruttoinvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
    • die Kosten, untergliedert nach Kostenarten
    • die beschäftigten Personen
    • die Art und Zusammenarbeit der Praxen.

    Online-Dienst

    Internetdatenerhebungsverfahren im Verbund (IDEV)

    ID: B100019_112168236

    Beschreibung

    Über das Webformular in IDEV können Sie Ihre Meldung eingeben und online an das Statistische Bundesamt zustellen. Eine Kennung sowie ein Initialpasswort werden mit der Heranziehung versendet.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Statistisches Bundesamt (StBA) - Referat Kostenstruktur, Informationsgesellschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Stresemann-Ring 11

    65189 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 75-2405

    Fax: +49 611 75-4000

    E-Mail: kostenstruktur@destatis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Inhaberinnen und Inhaber von:

    • Arztpraxen für Allgemeinmedizin
    • Facharztpraxen
    • Zahnarztpraxen
    • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
    • verwaltungsrechtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

    • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
    • Melden Sie sich im IDEV-Onlineportal an und folgen Sie den dortigen Anweisungen. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
      • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
    • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen oder unplausible Angaben zu erläutern.
    • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

    Fristen

    Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Stunden (Wie viel Zeit Sie benötigen, um den Fragebogen zu bearbeiten, hängt von Ihren Vorkenntnissen und den verfügbaren Unterlagen (Jahresabschluss) ab. Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten anhand eines Sendeprotokolls.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 02.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Auskunftspflicht, Praxis für Psychotherapie, Fachärztin, Datenübermittlung, Zahnarztpraxis, IDEV, Arztpraxis für Allgemeinmedizin, Erhebungsportal, Arzt, Psychotherapeutin, Zahnarzt, Bundesstatistik, Facharztpraxis, Facharzt, Zahnärztin, Ärztin, Psychotherapeut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English