Statistiken zu Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Erhebung

    Daten für Statistiken zu Land- und Forstwirtschaft sowie zur Fischerei übermitteln

    Sie betreiben eine Brüterei, eine Geflügelschlachterei oder ein Sägewerk oder sind Düngemittelhändler, -importeur oder -produzent? Dann müssen Sie bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

    Beschreibung

    Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

    Für Statistiken zur Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei erhebt das StBA bestimmte Daten von Unternehmen aus diesen Bereichen. Aus den Ergebnissen der Erhebungen werden Analysen und Prognosen über die Entwicklung auf dem Agrarsektor erstellt. Sie bilden damit eine Grundlage für politische Entscheidungen auf Landes-, Bundes- und Ebene der Europäischen Union (EU).

    Wenn Sie ein Unternehmen aus einem der folgenden Bereiche führen und ausgewählt wurden, müssen Sie Daten an das StBA übermitteln:

    • Brüterei mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1.000 Eiern ausschließlich des Schlupfraumes
    • Geflügelschlachterei mit EU-Zulassung
    • holzbearbeitendes Gewerbe oder Sägewerk
      • Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten, in denen Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes hergestellt werden. Bei Sägewerken liegt die Erhebungsgrenze bei mindestens 10 Beschäftigten.
    • Düngemittel-Unternehmen,
      • das Düngemittel erstmals in Verkehr bringt

    Je nach Wirtschaftszweig sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, vierteljährlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls Angaben zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen machen.

    Brütereien:
    Merkmale zu Bruteiereinlagen und zur Kükenerzeugung, also

    • monatlich: Zahl der Bruteier zur Erzeugung von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern und Perlhühnern
    • monatlich: Zahl der geschlüpften Küken, bei Hühnern auch nach Nutzungsrichtung und Verwendungszweck
    • jährlich: Fassungsvermögen der Brutanlagen ausschließlich des Schlupfraumes

    Geflügelschlachtereien:

    Merkmale zur Geflügelschlachtung, also

    • monatlich: die Zahl und das Schlachtgewicht des geschlachteten Geflügels nach Art, Herrichtungsform und Angebotszustand

    holzbearbeitendes Gewerbe oder Sägewerke:

    Merkmale über Rohholz und Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes, also

    • jährlich: die Zugänge, Abgänge und Bestände an Rohholz und Erzeugnissen des holzbearbeitenden Gewerbes nach der Herkunft und Holzart.

    Düngemittel-Unternehmen:

    Merkmale über den Inlandsabsatz von Düngemitteln, also

    • vierteljährlich: Inlandsabsatz von mineralischen Düngemitteln nach Pflanzennährstoffen, Arten und Absatzgebieten jeweils nach der Menge.

    Online-Dienst

    Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

    ID: B100019_104005641

    Beschreibung

    Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Statistisches Bundesamt (StBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Stresemann-Ring 11

    65189 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 75-2405

    Fax: +49 611 75-4000

    E-Mail: info@destatis.de

    E-Mail: post@destatis.de

    Internet

    Stichwörter

    Statistikamt, StBA

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie betreiben ein Unternehmen aus einem der folgenden Bereiche und das StBA hat Sie dazu aufgefordert, Daten zu übermitteln:

    • Brüterei mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1.000 Eiern ausschließlich des Schlupfraumes
    • Geflügelschlachterei mit EU-Zulassung
    • holzbearbeitendes Gewerbe oder Sägewerk
      • Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten, in denen Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes hergestellt werden. Bei Sägewerken liegt die Erhebungsgrenze bei mindestens 10 Beschäftigten.
    • Düngemittel-Unternehmen,
      • das Düngemittel erstmals in Verkehr bringt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

    • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln.
    • Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.

    Melden Sie sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen:

    • Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
    • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
    • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.

    Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

    Fristen

    Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

    Für die Dateneingabe benötigen Sie in der Regel zwischen 10 Minuten und 1 Stunde.

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    IDEV, Sägewerk, Düngemittel, Forstwirtschaft, Brüterei, Erhebungsportal, Geflügel, Statistik, Landwirtschaft, Holzbearbeitung, Geflügelschlachterei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English