Statistiken im produzierenden Gewerbe Erhebung

    Als Unternehmen im Produzierenden Gewerbe Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

    Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Bereich des Produzierenden Gewerbes bestimmte Daten übermitteln. Unternehmen des Baugewerbes sind hier nicht gemeint.

    Beschreibung

    Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

    Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

    Das gilt für produzierende Betriebe und Unternehmen

    • des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden,
    • des Verarbeitenden Gewerbes,
    • der Energieversorgung,
    • der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung,
    • der Beseitigung von Umweltverschmutzungen
    • sowie bei den produzierenden Betrieben der Unternehmen anderer Wirtschaftszweige, jeweils ohne Baubetriebe.

    Je nach Wirtschaftszweig sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Daten in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder im Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Daten zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen übermitteln:

    • tätige Personen
    • Lohn- und Gehaltssummen
    • gesamte Produktion
    • Reparatur-, Montage- und Lohnveredelungsarbeiten
    • Auftragseingang
    • Auftragsbestand
    • Material- und Warenbestände

    Für Unternehmen, deren Inhaberin oder Inhaber Existenzgründerin oder -gründer ist, besteht im Kalenderjahr der Betriebseröffnung keine Auskunftspflicht. In den beiden folgenden Kalenderjahren besteht keine Auskunftspflicht, solange das Unternehmen weniger als EUR 800.000 pro Geschäftsjahr erwirtschaftet.

    Online-Dienst

    Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

    ID: B100019_104005641

    Beschreibung

    Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Statistisches Bundesamt (StBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Stresemann-Ring 11

    65189 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 75-2405

    Fax: +49 611 75-4000

    E-Mail: info@destatis.de

    E-Mail: post@destatis.de

    Internet

    Stichwörter

    Statistikamt, StBA

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: ja 

    Onlineverfahren möglich: ja 

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für produzierende Betriebe und Unternehmen

    • des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden,
    • des Verarbeitenden Gewerbes,
    • der Energieversorgung, 
    • der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung
    • der Beseitigung von Umweltverschmutzungen 
    • sowie für produzierende Betriebe der Unternehmen anderer Wirtschaftszweige, jeweils ohne Baubetriebe.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. 
      • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

    • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.  
    • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen. 
      • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
        • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
    • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
    • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.  
       

    Fristen

    Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

    Für die Bearbeitung des Fragebogens  benötigen Sie je nach Größe des Unternehmens oder Betriebs beziehungsweise je nach Anzahl der fachlichen Teile in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden  .
     

    Kosten

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 21.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Auskunftspflicht, Produzierendes Gewerbe, Verarbeitendes Gewerbe, Abfallentsorgung, Bergbau, Abwasserentsorgung, Gewinnung von Steinen, Wasserversorgung, Bundesstatistik, Gewinnung von Erden, Beseitigung von Umweltverschmutzungen, Datenübermittlung, IDEV, Erhebungsportal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English