Diskriminierungsanzeige von Zugangsberechtigten bei Schienenwegen und Serviceeinrichtungen Entgegennahme

    Mögliche Diskriminierung beim Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn melden

    Wenn Sie sich als Unternehmen in Ihrem Zugang zur Eisenbahninfrastruktur eingeschränkt sehen, können Sie eine Diskriminierungsanzeige bei der Bundesnetzagentur einreichen.

    Beschreibung

    Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.

    Sollten Sie sich als Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.

    Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:

    • eine präzise Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
    • Zeitpunkt der möglichen Diskriminierung
    • den Namen des Unternehmens, durch das Sie sich diskriminiert sehen

    Online-Dienst

    Potenzielle Diskriminierung beim Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn melden

    ID: B100019_109778966

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie bei uns auch mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur (BNetzA) Referat 703

    Adresse

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 147080

    Telefon Festnetz: +49 228 147039

    E-Mail: ref-703@bnetza.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel:

    • Trassenanmeldungen
    • Trassenkonstruktionspläne
    • Schriftverkehr mit beschuldigtem Unternehmen
    • Entgeltregelungen
    • Nutzungsbedingungen
    • Entscheidungen über die Zugtrassenzuweisung

    Voraussetzungen

    Sie sind nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz zugangsberechtigt zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Rechtsbeschwerde an die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur
    • Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Köln

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online sowie per E-Mail, Fax, Telefon oder schriftlich per Post an die Bundesnetzagentur übermitteln.

    Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online übermitteln:

    • Rufen Sie das Online-Formular "Netzzugangseingabe" auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Die Unterlagen können Sie als Datei hochladen.
    • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

    Eingabe (Diskriminierungsanzeige) per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch übermitteln:

    • Die Eingabe können Sie formlos an die Bundesnetzagentur senden.
    • Bitte schildern Sie Ihren Fall möglichst genau und ergänzen Sie - wenn vorhanden - Unterlagen, welche die mögliche Diskriminierung belegen.

    Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Stichwörter

    Eisenbahnverkehrsunternehmen, EVU, Nutzungsbedingungen, NBS, Zugangsberechtigte, SNB, Zugang, Hafen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Anfrage, Eisenbahnregulierung, Bundesnetzagentur, Serviceeinrichtung, Netzzugang, Terminal, Diskriminierungsanzeige, BNetzA, Schienenwege, EIU, Abstellung, ERegG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English