Mögliche Diskriminierung beim Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn melden
Wenn Sie sich als Unternehmen in Ihrem Zugang zur Eisenbahninfrastruktur eingeschränkt sehen, können Sie eine Diskriminierungsanzeige bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Beschreibung
Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.
Sollten Sie sich als Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.
Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:
- eine präzise Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
- Zeitpunkt der möglichen Diskriminierung
- den Namen des Unternehmens, durch das Sie sich diskriminiert sehen
Online-Dienst
Potenzielle Diskriminierung beim Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn melden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur (BNetzA) Referat 703
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel:
- Trassenanmeldungen
- Trassenkonstruktionspläne
- Schriftverkehr mit beschuldigtem Unternehmen
- Entgeltregelungen
- Nutzungsbedingungen
- Entscheidungen über die Zugtrassenzuweisung
Voraussetzungen
Sie sind nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz zugangsberechtigt zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Rechtsbeschwerde an die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur
- Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Köln
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online sowie per E-Mail, Fax, Telefon oder schriftlich per Post an die Bundesnetzagentur übermitteln.
Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online übermitteln:
- Rufen Sie das Online-Formular "Netzzugangseingabe" auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Die Unterlagen können Sie als Datei hochladen.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Eingabe (Diskriminierungsanzeige) per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch übermitteln:
- Die Eingabe können Sie formlos an die Bundesnetzagentur senden.
- Bitte schildern Sie Ihren Fall möglichst genau und ergänzen Sie - wenn vorhanden - Unterlagen, welche die mögliche Diskriminierung belegen.
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 6 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.09.2023
Stichwörter
BNetzA, SNB, Eisenbahnregulierung, Schienenwege, Bundesnetzagentur, ERegG, Diskriminierungsanzeige, NBS, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Anfrage, Zugangsberechtigte, EVU, Netzzugang, Zugang, Terminal, Nutzungsbedingungen, Serviceeinrichtung, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Abstellung, Hafen, EIU