Meldung aufgrund des gewerblichen Betriebs öffentlicher Telekommunikationsnetze oder der gewerblichen Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste Entgegennahme

    Das gewerbliche Betreiben von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder das gewerbliche Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten melden

    Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste? Dann müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreiben und/oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Meldepflichtig sind die Aufnahme, Änderungen und das Beenden der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma, wie beispielsweise Name, Adresse oder Rechtsform.

    Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen. Es enthält die Namen und Anschriften der Unternehmen sowie eine Kurzbeschreibung.

    Durch die Meldepflicht erhält die Bundesnetzagentur einen Überblick über den Gesamtmarkt der Telekommunikation. Das hilft ihr den Wettbewerb zu beurteilen und gegebenenfalls regulierend in die Märkte eingreifen zu können.

    Online-Dienst

    Das gewerbliche Betreiben von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder das gewerbliche Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten online melden

    ID: B100019_111570056

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 215

    Adresse

    Hausanschrift

    Canisiusstraße 21

    55122 Mainz

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeformular
    • gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder
    • Sie erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • entfällt

    Verfahrensablauf

    Sie können die Aufnahme, die Änderung oder das Beenden Ihrer Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesnetzagentur melden.

    Online-Meldung:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn online ab.

    Meldung per E-Mail oder per Post:

    • Rufen Sie das Meldeformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
    • Füllen Sie das Formular aus, drucken es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular per Post an die Bundesnetzagentur.
    • Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden.

    Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung und meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Angaben bei Ihnen.

    Sie erhalten eine Bestätigung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    7 bis 14 Tage (In der Regel 1 Woche nach Eingang.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 16.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    interpersonelle TK-Dienst, Bundesnetzagentur, Telefonanbieter, Meldepflicht, Signalübertragung, Diensteanbieter, Melderegister, Anzeigepflicht, Telekommunikationsdienst, Rundfunk, Internetzugangsdienst, Telefondienst, Telekommunikationsanbieter, BNetzA, Netzbetreiber, Telekommunikationsnetz, Machine to Machine, nummerngebunden, Mobilfunkanbieter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English