Das gewerbliche Betreiben von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder das gewerbliche Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten melden
Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste? Dann müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.
Beschreibung
Wenn Sie gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreiben und/oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Meldepflichtig sind die Aufnahme, Änderungen und das Beenden der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma, wie beispielsweise Name, Adresse oder Rechtsform.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen. Es enthält die Namen und Anschriften der Unternehmen sowie eine Kurzbeschreibung.
Durch die Meldepflicht erhält die Bundesnetzagentur einen Überblick über den Gesamtmarkt der Telekommunikation. Das hilft ihr den Wettbewerb zu beurteilen und gegebenenfalls regulierend in die Märkte eingreifen zu können.
Online-Dienst
Das gewerbliche Betreiben von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder das gewerbliche Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten online melden
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 215
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Meldepflicht@BNetzA.de
erforderliche Unterlagen
- Meldeformular
- gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder
- Sie erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- entfällt
Verfahrensablauf
Sie können die Aufnahme, die Änderung oder das Beenden Ihrer Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesnetzagentur melden.
Online-Meldung:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn online ab.
Meldung per E-Mail oder per Post:
- Rufen Sie das Meldeformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
- Füllen Sie das Formular aus, drucken es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular per Post an die Bundesnetzagentur.
- Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden.
Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung und meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Angaben bei Ihnen.
Sie erhalten eine Bestätigung.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
7 bis 14 Tage (In der Regel 1 Woche nach Eingang.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 16.11.2023
Stichwörter
interpersonelle TK-Dienst, Bundesnetzagentur, Telefonanbieter, Meldepflicht, Signalübertragung, Diensteanbieter, Melderegister, Anzeigepflicht, Telekommunikationsdienst, Rundfunk, Internetzugangsdienst, Telefondienst, Telekommunikationsanbieter, BNetzA, Netzbetreiber, Telekommunikationsnetz, Machine to Machine, nummerngebunden, Mobilfunkanbieter