• Neuenbürg (Landkreis Enzkreis, Baden-Württemberg)
Meldung aufgrund des gewerblichen Betriebs öffentlicher Telekommunikationsnetze oder der gewerblichen Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste Entgegennahme

Das gewerbliche Betreiben von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder das gewerbliche Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten melden

Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste? Dann müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.

Beschreibung

Wenn Sie gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreiben und/oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Meldepflichtig sind die Aufnahme, Änderungen und das Beenden der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma, wie beispielsweise Name, Adresse oder Rechtsform.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen. Es enthält die Namen und Anschriften der Unternehmen sowie eine Kurzbeschreibung.

Durch die Meldepflicht erhält die Bundesnetzagentur einen Überblick über den Gesamtmarkt der Telekommunikation. Das hilft ihr den Wettbewerb zu beurteilen und gegebenenfalls regulierend in die Märkte eingreifen zu können.

Online-Dienst

Das gewerbliche Betreiben von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder das gewerbliche Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten online melden

ID: B100019_111570056

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 215

Adresse

Hausanschrift

Canisiusstraße 21

55122 Mainz

Öffnungszeiten

Servicezeiten Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Version

Technisch geändert am 02.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Meldeformular
  • gegebenenfalls Vollmacht

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder
  • Sie erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • entfällt

Verfahrensablauf

Sie können die Aufnahme, die Änderung oder das Beenden Ihrer Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesnetzagentur melden.

Online-Meldung:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn online ab.

Meldung per E-Mail oder per Post:

  • Rufen Sie das Meldeformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
  • Füllen Sie das Formular aus, drucken es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden.

Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung und meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Angaben bei Ihnen.

Sie erhalten eine Bestätigung.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

7 bis 14 Tage (In der Regel 1 Woche nach Eingang.)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 16.11.2023

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

Signalübertragung, Melderegister, Mobilfunkanbieter, Telekommunikationsanbieter, Meldepflicht, interpersonelle TK-Dienst, nummerngebunden, Telekommunikationsdienst, Telefondienst, Anzeigepflicht, BNetzA, Telefonanbieter, Rundfunk, Telekommunikationsnetz, Internetzugangsdienst, Netzbetreiber, Machine to Machine, Bundesnetzagentur, Diensteanbieter

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English