• Schwabach (Bayern)
Flugfunkzeugnis Anerkennung von Prüfungen zum Erwerb einer Erlaubnis für Luftfahrzeugführer oder zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung

Flugfunkprüfung als Flugfunkzeugnis anerkennen lassen

Wenn Sie in Deutschland eine Flugfunkprüfung abgelegt haben, können Sie sich diese als Flugfunkzeugnis anerkennen lassen. Dafür stellen Sie einen Antrag an die Bundesnetzagentur.

Beschreibung

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie grundsätzlich ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur.

Sie können die Anerkennung als Flugfunkzeugnis bei der Bundesnetzagentur beantragen, wenn Sie 

  • in Deutschland bereits eine Prüfung zum Luftfahrzeugführer oder zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung bestanden haben und somit auch eine Flugfunkprüfung abgelegt haben oder 
  • Inhaberin oder Inhaber einer Bescheinigung der Bundeswehr über den Besitz eines Militärluftfahrzeugführerscheines, Militärluftfahrzeugbesatzungsscheines oder einer Militärischen Lizenz für den Flugverkehrskontrolldienst sind oder 
  • Inhaberin oder Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrskontrolldienst sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Deutschland Inhaberin oder Inhaber jeweils nur eines Flugfunkzeugnisses sein können. Falls Sie also beispielsweise ein Flugfunkzeugnis beantragen, das zum Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln berechtigt, müssen Sie Ihr bisheriges Zeugnis, das ausschließlich zum Sprechfunk nach Sichtflugregeln berechtigt, zurückgeben. Sie fügen es dann Ihrem Antrag im Original oder bei der Online-Beantragung zunächst als digitale Kopie bei. Im Nachgang an die Online-Beantragung müssen Sie das Originalzeugnis postalisch bei der Bundesnetzagentur zurückgeben.

In Deutschland existieren die folgenden Flugfunkzeugnisse:

  • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II); berechtigt zum Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
  • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I); berechtigt zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln
  • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (BZF E); berechtigt zum Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF); berechtigt zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (AZF E); berechtigt zum Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.

Online-Dienst

Flugfunkprüfung als Flugfunkzeugnis online anerkennen lassen

ID: B100019_116418033

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 226, Standort Mülheim

Adresse

Hausanschrift

Solinger Straße 16

45481 Mülheim an der Ruhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 208 45070

E-Mail: Koel-Flugfunkzeugnisse@BNetza.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Version

Technisch geändert am 20.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Ausstellung eines Flugfunkzeugnisses:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses 
  • Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben: 
    • Einzahlungsbeleg oder 
    • bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie 
  • deutscher Pilotenschein als Kopie
  • falls Sie bereits ein Flugzeugnis besitzen: BZF II, BZF I oder BZF E im Original

Für den Antrag auf Erwerb eines Flugfunkzeugnisses durch Inhaberinnen und Inhaber einer Bescheinigung der Bundeswehr:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses 
  • Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben: 
    • Einzahlungsbeleg oder 
    • bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie 
  • Bescheinigung der Bundeswehr
  • falls Sie bereits ein Flugzeugnis besitzen: BZF II, BZF I oder BZF E im Original

Für den Antrag auf Erwerb eines Flugfunkzeugnisses durch Inhaberinnen und Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrskontrolldienst:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses 
  • Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben: 
    • Einzahlungsbeleg oder
    • bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag in Kopie 
  • Kopie des Lizenzscheins oder - falls noch in der Ausbildung - Bestätigung der Ausbildungsorganisation
  • falls Sie bereits ein Flugzeugnis besitzen: BZF II, BZF I oder BZF E im Original
  • Für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind: Ausweiskopie aller Erziehungsberechtigten

Voraussetzungen

Für den Antrag auf Ausstellung eines Flugfunkzeugnisses:

  • Sie besitzen einen deutschen Pilotenschein.

Für den Antrag auf Erwerb eines Flugfunkzeugnisses durch Inhaberinnen und Inhaber einer Bescheinigung der Bundeswehr:

  • Sie besitzen eine Bescheinigung der Bundeswehr über den Besitz eines
    • Militärluftfahrzeugführerscheines,
    • Militärluftfahrzeugbesatzungsscheines
    • oder militärischen Erlaubnisscheines für den Flugsicherungs-Kontrolldienst.

Für den Antrag auf Erwerb eines Flugfunkzeugnisses durch Inhaberinnen und Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrskontrolldienst:

  • Sie besitzen einen Lizenzschein beziehungsweise Lizenzscheine für den Flugverkehrskontrolldienst.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung Ihrer Flugfunkprüfung als Flugfunkzeugnis online oder per Post oder per E-Mail beantragen.

In Ihrem Antrag müssen Sie die Zahlung der Antragsgebühr nachweisen. Bitte zahlen Sie daher vor Antragstellung zunächst die erforderliche Antragsgebühr an die Bundesnetzagentur.


Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab. 
  • Falls Sie bereits Inhaberinnen und Inhaber eines Flugfunkzeugnisses sind, senden Sie dieses zusätzlich zur digitalen Kopie unaufgefordert im Original per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach erfolgreicher Anerkennung sendet Ihnen die Bundesnetzagentur Ihr Flugfunkzeugnis per Post.

Antrag per Post oder per E-Mail:

  • Laden Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • digital ausfüllen
    • oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an die Bundesnetzagentur.
  • Falls Sie bereits Inhaberinnen und Inhaber eines Flugfunkzeugnisses sind, senden Sie dieses unaufgefordert im Original per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach erfolgreicher Anerkennung sendet Ihnen die Bundesnetzagentur Ihr Flugfunkzeugnis per Post.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

1 Woche (Die Bearbeitungsdauer beginnt nach Eingang aller Unterlagen.)

Kosten

Überweisen Sie die Gebühr an die folgende Kontoverbindung:
Empfänger: Bundeskasse Weiden
IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
BIC: MARKDEF1750
Bankinstitut: BBK Regensburg
Geben Sie den Verwendungszweck wie folgt an: 

  • ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person

Gebühr 35.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.11.2023

Version

Technisch geändert am 20.09.2024

Stichwörter

Lizenzschein, BNetzA, Sprechfunklizenz, Bundesnetzagentur, Inhaber von Lizenzscheinen, Bundeswehr Flugfunkzeugnis, Sprechfunk, Flugfunkzeugnisse, Sprechfunkzeugnis, Inhaberinnen von Lizenzscheinen, Anerkennung von Flugfunkzeugnissen, AZF, Erwerb eines Flugfunkzeugnisses, Lizenzschein Flugfunkzeugnis, Ausstellung von Flugfunkzeugnissen, Ausstellung, Bescheinigung der Bundeswehr, Flugverkehrskontrolldienst, Flugverkehrskontrolldienst Flugfunkzeugnis, BZF II, AZF E, Flugfunkzeugnis, BZF, Funklizenz, BZF E, Anerkennung, BZF I

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English