Einsicht in den Infrastrukturatlas beantragen
Wenn Sie sich an einem Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen, können Sie auf Antrag den Infrastrukturatlas (ISA) einsehen und so Informationen zu Netzinfrastrukturen in einem Gebiet erhalten, um eine Mitnutzung vorzubereiten.
Beschreibung
Der Infrastrukturatlas (ISA) als Teil des Gigabit-Grundbuchs ist ein zentrales Informations- und Planungstool für den Breitbandausbau in Deutschland. Er zeigt eine Übersicht für erste Planungsstufen von Breitbandausbauprojekten und dient der Vorbereitung von konkreten Mitnutzungsansprüchen im fortgeschrittenen Planungsprozess.
Der ISA enthält die Infrastrukturdaten von mehreren 1.000 Netzbetreibern und stellt diese berechtigten Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Breitbandausbaus zur Verfügung. Die Geodaten, also beispielsweise der Verlauf von Glasfaserleitungen, werden im ISA auf digitalen Landkarten abgebildet.
Sie können den Infrastrukturatlas einsehen, wenn Sie
- sich an einem konkreten Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen oder
- Einsicht zu allgemeinen Planungs- und Förderzwecken benötigen.
Außerdem müssen Sie einer der folgenden Gruppen angehören:
- Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze sowie deren Auftragnehmerin oder Auftragnehmer im Rahmen konkreter Ausbauvorhaben an öffentlichen Versorgungsnetzen. Dazu können beispielsweise Telekommunikationsanbieter, aber auch Energie- und Wasserversorger gehören.
- Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise, Kommunen) sowie deren Auftragnehmer im Rahmen von allgemeinen Planungs- und Förderzwecken
- das Bundesministerium für Digates und Verkehr (BMDV)
- sonstige am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen Beteiligte
Die Einsicht ist nur auf Antrag möglich. Sie ist zeitlich befristet und beschränkt sich auf das zur Planung benötigte Gebiet.
Online-Dienst
Antrag zur Einsichtnahme in den Infrastrukturatlas stellen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Zentrale Informationsstelle - Referat 112
Zuständigkeit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Zentrale Informationsstelle - Referat 112
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Zentrale Informationsstelle - Referat 112
Adresse
Postfachadresse
Postfach 8
53105 Bonn
Öffnungszeiten
Hotline: Montag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 8111-777((gebührenfreie Hotline))
Fax: +49 800 8111-999
E-Mail: infrastrukturatlas@bnetza.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung
- Auftragnehmerin und Auftragnehmer benötigen einen Nachweis der Beauftragung (Kopie)
Voraussetzungen
- Sie sind am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen beteiligt und
- schaffen mit dem Ausbauvorhaben Einrichtungen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können.
- oder: Sie gehören einer Gebietskörperschaft an und
- benötigen für allgemeine Planungs- und Förderzwecke oder zur Erfüllung von Aufgaben nach dem TKG Einsicht in den ISA.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Um Einsicht in den Infrastrukturatlas (ISA) zu bekommen, müssen Sie einen Antrag über ein Online-Formular stellen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Rufen Sie die Portalseite des Infratruktuatlas auf und registrie-ren Sie sich, sofern Sie bisher noch keinen Benutzerzugang für das Portal besitzen.
- Füllen Sie das Formular "Antrag zur Einsichtnahme" online aus und senden es ab.
- Sie können sich im ISA-Portal jederzeit über den Bearbeitungs-stand Ihres Antrags auf Einsichtnahme informieren.
- Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wer-den Sie darüber per E-Mail benachrichtigt und Sie können den Infrastrukturatlas entsprechend des Einsichtnahmebescheids nutzen.
- Der Bescheid wird Ihnen über das ISA-Portal zum Download angeboten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 5 Tage
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.07.2023
Stichwörter
Zentrale Informationsstelle, § 136 TKG, Bundesnetzagentur, Infrastrukturatlas, Geoinformation, GigabitGB, Leerrohre, Informations- und Planungstool, Gigabitgrundbuch, Netzbetreiber, Infrastrukturdaten, Mitnutzung, ISA+, BNetzA, Breitbandausbau, ISA, Gigabitausbau, § 153 TKG, Gigabit-Grundbuch, ZIS, Glasfaserleitungen, Gebietskörperschaften, Trägerinfrastruktur, Einsichtnahme, Netzinfrastruktur, Versorgungsnetz, Einsicht, Richtfunk, § 79 TKG, Gigabit-Ausbau, BMDV