Einsicht in den Infrastrukturatlas Gewährung

    Einsicht in den Infrastrukturatlas beantragen

    Wenn Sie sich an einem Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen, können Sie auf Antrag den Infrastrukturatlas (ISA) einsehen und so Informationen zu Netzinfrastrukturen in einem Gebiet erhalten, um eine Mitnutzung vorzubereiten.

    Beschreibung

    Der Infrastrukturatlas (ISA) als Teil des Gigabit-Grundbuchs ist ein zentrales Informations- und Planungstool für den Breitbandausbau in Deutschland. Er zeigt eine Übersicht für erste Planungsstufen von Breitbandausbauprojekten und dient der Vorbereitung von konkreten Mitnutzungsansprüchen im fortgeschrittenen Planungsprozess.

    Der ISA enthält die Infrastrukturdaten von mehreren 1.000 Netzbetreibern und stellt diese berechtigten Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Breitbandausbaus zur Verfügung. Die Geodaten, also beispielsweise der Verlauf von Glasfaserleitungen, werden im ISA auf digitalen Landkarten abgebildet.

    Sie können den Infrastrukturatlas einsehen, wenn Sie

    • sich an einem konkreten Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen oder
    • Einsicht zu allgemeinen Planungs- und Förderzwecken benötigen.

    Außerdem müssen Sie einer der folgenden Gruppen angehören:

    • Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze sowie deren Auftragnehmerin oder Auftragnehmer im Rahmen konkreter Ausbauvorhaben an öffentlichen Versorgungsnetzen. Dazu können beispielsweise Telekommunikationsanbieter, aber auch Energie- und Wasserversorger gehören.
    • Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise, Kommunen) sowie deren Auftragnehmer im Rahmen von allgemeinen Planungs- und Förderzwecken
    • das Bundesministerium für Digates und Verkehr (BMDV)
    • sonstige am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen Beteiligte

    Die Einsicht ist nur auf Antrag möglich. Sie ist zeitlich befristet und beschränkt sich auf das zur Planung benötigte Gebiet.

    Online-Dienst

    Antrag zur Einsichtnahme in den Infrastrukturatlas stellen

    ID: B100019_108876543

    Beschreibung

    Stellen Sie einen Antrag zur Einsichtnahme, um die im Infrastrukturatlas gespeicherten Daten einsehen zu können.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Zentrale Informationsstelle - Referat 112

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Zentrale Informationsstelle - Referat 112

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Zentrale Informationsstelle - Referat 112

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 8

    53105 Bonn

    Öffnungszeiten

    Hotline: Montag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 8111-777((gebührenfreie Hotline))

    Fax: +49 800 8111-999

    E-Mail: infrastrukturatlas@bnetza.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Projektbeschreibung
    • Auftragnehmerin und Auftragnehmer benötigen einen Nachweis der Beauftragung (Kopie)
       

    Voraussetzungen

    • Sie sind am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen beteiligt und
    • schaffen mit dem Ausbauvorhaben Einrichtungen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können.
    • oder: Sie gehören einer Gebietskörperschaft an und
    • benötigen für allgemeine Planungs- und Förderzwecke oder zur Erfüllung von Aufgaben nach dem TKG Einsicht in den ISA.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Um Einsicht in den Infrastrukturatlas (ISA) zu bekommen, müssen Sie einen Antrag über ein Online-Formular stellen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

    • Rufen Sie die Portalseite des Infratruktuatlas auf und registrie-ren Sie sich, sofern Sie bisher noch keinen Benutzerzugang für das Portal besitzen.
    • Füllen Sie das Formular "Antrag zur Einsichtnahme" online aus und senden es ab.
    • Sie können sich im ISA-Portal jederzeit über den Bearbeitungs-stand Ihres Antrags auf Einsichtnahme informieren.
    • Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wer-den Sie darüber per E-Mail benachrichtigt und Sie können den Infrastrukturatlas entsprechend des Einsichtnahmebescheids nutzen.
    • Der Bescheid wird Ihnen über das ISA-Portal zum Download angeboten.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. 

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 5 Tage

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Mitnutzung, Glasfaserleitungen, Gigabit-Grundbuch, Informations- und Planungstool, Gebietskörperschaften, ISA, Breitbandausbau, § 136 TKG, Infrastrukturatlas, Richtfunk, Infrastrukturdaten, Geoinformation, ISA+, § 79 TKG, Bundesnetzagentur, BNetzA, Zentrale Informationsstelle, Versorgungsnetz, Gigabitausbau, Gigabit-Ausbau, BMDV, Netzbetreiber, GigabitGB, Einsicht, ZIS, Trägerinfrastruktur, § 153 TKG, Leerrohre, Gigabitgrundbuch, Einsichtnahme, Netzinfrastruktur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English