• Marsberg (Landkreis Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen)
Verbindliche Zolltarifauskünfte Erteilung

Verbindliche Zolltarifauskunft erhalten

Um die Abfertigung von Waren bei Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen, können Sie zuvor eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.

Beschreibung

Die Staaten der Europäischen Zollunion regeln die Einfuhr von Waren in den Binnenmarkt im "Gemeinsamen Zolltarif". Die verschiedenen Waren werden darin klassifiziert und mit einer Codenummer versehen, aus der sich unter anderem die Abgabensätze und die notwendigen Unterlagen bei der Abfertigung ergeben.

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt rechtsverbindlich an, unter welcher Codenummer eine Ware in den Gemeinsamen Zolltarif einzuordnen ist. Die Auskunft ermöglicht es Ihnen, die Eingangsabgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU erhoben werden, rechtzeitig zu berechnen und sich möglicherweise notwendige Unterlagen zu beschaffen. Das erleichtert Ihre betriebliche Kalkulation und eine zügige Abfertigung.

Bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen werden in einer gemeinsamen europäischen Datenbank veröffentlicht. Über die Datenbank "Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte" (EvZTA) der Europäischen Kommission können Sie diese Entscheidungen einsehen. Vertrauliche Angaben einer Entscheidung werden dabei entfernt.

Online-Dienste

Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

ID: B100019_103408302

Beschreibung

Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls bietet Ihnen die Möglichkeit, Anträge elektronisch zu stellen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte (EvZTA)

ID: B100019_103768006

Beschreibung

Die Internetseite der Europäischen Kommission bietet Zugang zu den gültigen, verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) aus allen Mitgliedstaaten der EU. Starten Sie, indem Sie ein Land, eine vZTA-Nummer, das Gültigkeitsdatum, ein Stichwort, einen Nomenklatur-Code oder eine Warenbeschreibung suchen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Hauptzollamt Hannover

Adresse

Postanschrift

Hackethalstraße 7

30179 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 64689210

Version

Technisch geändert am 08.03.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Hauptzollamt Hannover, Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte

Adresse

Postanschrift

Waterloostraße 5

30169 Hannover

Öffnungszeiten

Telefonische Sprechzeiten Montag: 08:30 bis 14:30 Uhr Dienstag: 08:30 bis 14:30 Uhr Mittwoch 08:30 bis 14:30 Uhr Donnerstag: 08:30 bis 14:30 Uhr Freitag: 08:30 bis 13:30 Uhr

Kontakt

Fax: +49 511 1012899

Telefon Festnetz: +49 511 1012480

E-Mail: poststelle.vzta-hza-hannover@zoll.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 10.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Adresse

Postfachadresse

Postfach 100761

01077 Dresden

Hausanschrift

Carusufer 3-5

01099 Dresden

Öffnungszeiten

Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

Fax: +49 228 303-97924

Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)

Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

E-Mail: enquiries.english@zoll.de

E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet

Version

Technisch geändert am 10.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag auf eine verbindliche Zolltarifauskunft
  • Gegebenenfalls müssen Sie 
    • Abbildungen, Datenblätter oder Warenbeschreibungen in elektronischer Form und
    • Muster oder Proben der zu begutachtenden Ware vorlegen.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Ihr Antrag muss sich auf eine tatsächlich beabsichtigte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr beziehen.
  • Dies weisen Sie nach, indem Sie im Antrag konkret angeben, ob die vZTA für eine Wareneinfuhr, Warenausfuhr oder ein besonderes Verfahren (zum Beispiel Zollager) verwendet werden soll.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung Ihrer vZTA-Entscheidung entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensablauf

Eine verbindliche Zolltarifauskunft erhalten Sie in der Regel elektronisch. Um eine verbindliche Zolltarif-Auskunft zu beantragen:

  • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
  • Sollten Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, folgen Sie den Anweisungen, um ein Bürger-, Benutzer- oder Geschäftskundenkonto anzulegen. Nach Prüfung und Freigabe Ihrer Daten können Sie Ihr Konto nutzen.
  • Füllen Sie den Online-Antrag auf eine verbindliche Zolltarif-Auskunft aus, fügen Sie gegebenenfalls Anlagen hinzu und senden Sie den Antrag ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument.
  • Das Antragsbegleitdokument können Sie nutzen, um Muster oder Proben der zu begutachtenden Ware an das Hauptzollamt Hannover zu senden. Beachten Sie die Hinweise des Zolls, in welchen Fällen Muster oder Proben nötig sind.
  • Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid in Ihr elektronisches Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls.
  • Prüfen Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails. Mit einer E-Mail werden Sie informiert, wenn Nachrichten in Ihrem elektronischen Postfach eingegangen sind.

Um bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen einzusehen:

  • Rufen Sie die Datenbank "Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte" (EvZTA) der Europäischen Kommission auf.
  • Starten Sie eine Abfrage, indem Sie ein bestimmtes Land, eine vZTA-Nummer, das Gültigkeitsdatum, ein Stichwort, einen Nomenklatur-Code oder eine Warenbeschreibung angeben.

Ein schriftlicher Antrag (Formular 0307 des Zolls) ist nur noch dann möglich, wenn die Computersysteme in Ihrer Firma oder beim Hauptzollamt Hannover ausgefallen sind.

Fristen

Geltungsdauer: 3 Jahre (Gültig ab Wirksamkeit der Entscheidung.)

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Monate (Da alle Staaten in der Europäischen Union über zolltarifliche Einreihungen einheitlich entscheiden müssen, werden strittige Fragen innerhalb der Europäischen Kommission beraten. Die Bearbeitungsdauer verzögert sich in solchen Fällen.)

Kosten

Für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte fallen keine Kosten an. Falls sachlich erforderlich, stellt die Zollbehörde Ihnen Ausgaben für Waren-Analysen, Warenmuster-Gutachten oder die Rücksendung der Muster in Rechnung.: Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie lediglich eine unverbindliche Tarifauskunft benötigen, können Sie sich an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 14.02.2022

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

EvZTA, European Binding Tariff Information, Tarifauskunft, Zolltarif, vZTA, EBTI, Zolltarifauskunft

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English