• Schwall (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Zulassung von neuen Stoffen für Zellglasfolien im Lebensmittelkontakt gem. Richtlinie 2007/42/EG Erteilung

Zulassung für neue Stoffe für Zellglasfolien im Lebensmittelkontakt beantragen

Sie wollen neue Stoffe für die Herstellung von Zellglasfolien im Lebensmittelkontakt verwenden? Dafür müssen Sie eine Zulassungsantrag auf dem Online-Portal E-Submission Food Chain Plattform der Europäischen Kommission einreichen.

Beschreibung

Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, unterliegen der europäisch abgestimmten Gesetzgebung.

Sie dürfen bei guter Herstellungspraxis und unter normalen Bedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die

  • die Gesundheit von Menschen gefährden,
  • zu einer unvertretbaren Veränderung in der Zusammensetzung der Lebensmittel führen oder
  • eine Beeinträchtigung der organoleptischen - also z. B. den Geschmack oder Geruch betreffenden - Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen.

Als Hersteller von Lebensmittel-Kontaktmaterialien aus Kunststoff sind Sie für die Einhaltung dieser Anforderungen verantwortlich. Sie müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Kontaktmaterialien sicherstellen.

Als Lebensmittelkontaktmaterialien gelten Materialien und Gegenstände, die

  • dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • bereits mit Lebensmitteln in Berührung sind und dazu bestimmt sind oder
  • vernünftigerweise vorhersehen lassen, dass sie bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder ihre Bestandteile an Lebensmittel abgeben.

In der Europäischen Union und somit auch in Deutschland ist für das fertige Lebensmittelkontaktmaterial, also das fertige Produkt, keine Zulassung erforderlich.

Das gilt jedoch nicht für neue Stoffe, die für die Herstellung von Kunststoff für den Lebensmittelkontakt verwendet werden sollen. Wenn also Ihr Unternehmen neue Stoffe für die Herstellung entsprechender Zellglasfolien verwenden möchten, benötigen Sie dazu eine Zulassung.

Den Antrag auf Zulassung eines neuen Stoffes für die Verwendung in Kunststoff mit Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich über das Online-Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission einreichen.

Sofern das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), als nationaler Kontaktpunkt in Deutschland, vom Antragsteller als Ansprechpartner ausgewählt wurde, prüft das BVL den Antrag formal, also auf Vollständigkeit und Relevanz der Unterlagen. Dann leitet das BVL den Antrag an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter.

Detaillierte Vorgaben zu den erforderlichen Unterlagen sowie zu inhaltlichen Anforderungen veröffentlicht die EFSA in Leitlinien auf Ihrer Internetseite.

Die EFSA prüft Ihren Antrag auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission.

Auch im Falle einer Nicht-Zulassung informiert Sie die Europäische Kommission und Sie erhalten eine Begründung.

Entspricht der Stoff allen lebensmittelrechtlichen Anforderungen, kommt er auf die sogenannte Unionsliste für zugelassene Stoffe der Europäischen Union (EU). Damit dürfen Sie und gegebenenfalls auch andere Unternehmen den Stoff zur Herstellung von Kunststoffmaterialien mit Lebensmittelkontakt verwenden.

Sie müssen die EU-Kommission unverzüglich informieren, wenn Sie über neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse verfügen, die die Bewertung der Sicherheit des Stoffes in Bezug auf die menschliche Gesundheit berühren können.

Online-Dienst

E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission

ID: B100019_103808025

Beschreibung

Über die ESFC-Plattform der Europäischen Kommission reichen Sie Anträge im Bereich der Risikobewertung von Lebensmitteln sowie im Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien elektronisch ein.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 113

Adresse

Postfachadresse

Postfach 11 02 60

10832 Berlin

Hausanschrift

Gerichtstraße 49

13347 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3018 444-99999

Fax: +49 3018 444-89999

E-Mail: poststelle@bvl.bund.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Überweisung

Bankverbindung

Bundeskasse Trier

Empfänger: Bundeskasse Trier

IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

BIC: MARKDEF1590

Bankinstitut: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken

Version

Technisch geändert am 27.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen Ihre Antragsunterlagen entsprechend der Vorgaben des Guideline-Dokuments der EFSA einreichen. Details finden Sie auf der Internetseite der EFSA.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

Ihr Antrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen inhaltlich und formal den Vorgaben beziehungsweise der Leitlinien der EFSA entsprechen. Details finden Sie auf der Internetseite der EFSA.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Es sind keine Rechtsbehelfe gegenüber dem BVL vorgesehen.
  • Ein Widerspruch gegen einen Bescheid ist direkt bei der Europäischen Kommission einzureichen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag über das Online-Portal ESFC der Europäischen Kommission einreichen:

  • Laden Sie Ihren nach den Vorgaben der EFSA erstellten Antrag direkt in die ESFC-Plattform hoch. Details zum Vorgehen sind im Handbuch (User-Guide) der Plattform beschrieben.
  • Das BVL bekommt den Antrag zugeleitet, sofern Sie es als nationalen Kontaktpunkt auswählen.
  • Das BVL prüft den Antrag formal. Danach leitet das BVL den Antrag innerhalb der Plattform in die Zuständigkeit der EFSA weiter.
  • Die EFSA nimmt die wissenschaftliche Prüfung vor. Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission unter Einbeziehung der EU-Mitgliedstaaten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Das BVL benötigt in der Regel nicht mehr als 4 Wochen zur ersten Prüfung Ihres Antrages. Doch Rückfragen oder Nachforderungen sowie Ihre Reaktionszeiten können die Dauer beeinflussen. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, leitet das BVL den Antrag weiter an die EFSA.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.07.2022

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

ESFC-Platform, food contact material, Bundesamt für Verbraucherschutz Lebensmittelsicherheit, E-Submission Food Chain Platform, Lebensmittelkontaktmaterial, EFSC, Zulassung, European Food Safety Authority, EFSA, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Verpackung von Lebensmitteln, BVL, Lebensmittel-Kontaktmaterial, FCM, Verpackungsmaterial für Lebensmittel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English