Zulassung von aktiven und intelligenten Substanzen im Lebensmittelkontakt gem. Verordnung (EG) Nr. 450/2009 Erteilung

    Zulassung von aktiven und intelligenten Substanzen in Lebensmittelkontaktmaterialien beantragen

    Sie wollen aktive und intelligente Substanzen für Materialien ver-wenden, die in Kontakt mit Lebensmitteln stehen? Dann müssen Sie auf dem Online-Portal E-Submission Food Chain Platform der Europäischen Kommission eine Zulassung beantragen.

    Beschreibung

    Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, unterliegen der europäischen Gesetzgebung. 
    Sie dürfen bei guter Herstellungspraxis und unter normalen Bedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die

    • die Gesundheit von Menschen gefährden,
    • zu einer unvertretbaren Veränderung in der Zusammensetzung der Lebensmittel führen oder
    • eine Beeinträchtigung der organoleptischen - also zum Beispiel den Geschmack oder Geruch betreffenden - Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen.

    Als Hersteller von Materialien mit Lebensmittelkontakt sind Sie für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen verantwortlich. Sie müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Kontaktmaterialien sicherstellen.

    Was sind aktive und intelligente Substanzen im Lebensmittelkontakt?

    Aktive Materialien absorbieren Stoffe oder setzen sie frei, um so die Qualität verpackter Lebensmittel zu verbessern oder ihre Haltbarkeit zu verlängern.

    Intelligente Materialien überwachen den Zustand von verpackten Lebensmitteln oder das sie umgebende Milieu. Zum Beispiel liefern sie Informationen über die Frische der Lebensmittel.

    Den Antrag auf Zulassung von aktiven und intelligenten Substanzen im Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich über das Online-Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission einreichen.

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der nationale Kontaktpunkt in Deutschland. Wenn Sie das BVL als Ansprechpartner auswählen, prüft das BVL den Antrag formal auf Vollständigkeit und Relevanz der Unterlagen. Anschließend leitet das BVL ihn an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter. 

    Die EFSA prüft und bewertet Ihren Antrag auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission. Auch im Falle einer Nicht-Zulassung informiert Sie die Europäische Kommission und begründet ihre Entscheidung. 

    Entsprechen die aktiven und intelligenten Materialien oder Artikel den rechtlichen und wissenschaftlichen Anforderungen, gelangen sie auf die entsprechende EU-Liste zulässiger Stoffe. Sie dürfen dann als Lebensmittelkontaktmaterial verwendet werden.

    Sofern Sie über neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse verfügen, die die Bewertung der Sicherheit der Substanz in Bezug auf die menschliche Gesundheit berühren können, müssen sie unverzüglich die EU-Kommission informieren.

    Online-Dienst

    E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission

    ID: B100019_103808025

    Beschreibung

    Über die ESFC-Plattform der Europäischen Kommission reichen Sie Anträge im Bereich der Risikobewertung von Lebensmitteln sowie im Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien elektronisch ein.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 113

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 02 60

    10832 Berlin

    Hausanschrift

    Gerichtstraße 49

    13347 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3018 444-99999

    Fax: +49 3018 444-89999

    E-Mail: poststelle@bvl.bund.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Überweisung

    Bankverbindung

    Bundeskasse Trier

    Empfänger: Bundeskasse Trier

    IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

    BIC: MARKDEF1590

    Bankinstitut: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    Die Antragsunterlagen müssen Sie entsprechend der Vorgaben des sogenannten Guideline Dokuments der EFSA einreichen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    -    Ihr Antrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen inhaltlich und formal den Vorgaben der Leitlinien der EFSA entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    -    Widerspruch gegen einen Bescheid reichen Sie direkt bei der zulassenden Stelle ein, also der Europäischen Kommission.

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung von aktiven und intelligenten Substanzen im Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich online über das ESFC-Portal der Europäischen Kommission beantragen. Das Verfahren durchläuft verschiedene Phasen mit unterschiedlichen Beteiligten und Zuständigkeiten:

    • Laden Sie Ihren nach den Vorgaben der EFSA erstellten Antrag direkt in die Plattform hoch. Orientieren Sie sich am Vorgehen, welches im sogenannten User-Guide der Plattform beschrieben ist.
    • Das BVL bekommt den Antrag zugeleitet, sofern Sie es als nationalen Kontaktpunkt auswählen.
    • Nach erfolgreichem Abschluss der formalen Prüfung leitet das BVL den Antrag innerhalb der Plattform in die Zuständigkeit der EFSA weiter.
    • Die EFSA übernimmt die wissenschaftliche Prüfung und veröffentlicht Informationen zu eingegangenen Anträgen in wissenschaftlichen Stellungnahmen.
    • Über das Open EFSA Portal können Sie und andere Interessierte den Status der Anträge bis hin zur Veröffentlichung der wissenschaftlichen Stellungnahme verfolgen.
    • Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission unter Einbeziehung der EU-Mitgliedstaaten.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen für die Einreichung.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 4 Wochen (- Sie erhalten innerhalb von 14 Tage eine Eingangsbestätigung. - Das BVL benötigt in der Regel nicht mehr als 4 Wochen zur ersten Prüfung Ihres Antrages. Rückfragen oder Nachforderungen sowie Ihre Reaktionszeiten können die Dauer beeinflussen. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, leitet das BVL sie an die EFSA weiter.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Aktives Material, Verpackung, European Food Safety Authority, FCM, Lebensmittelsicherheit, ESFC-Plattform, Verpackungsmaterial für Lebensmittel, Smart packaging, E-Submission Food Chain Platform, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Intelligentes Material, EFSA, ESFC, Lebensmittelbedarfsgegenstand, food contact material, Lebensmittelkontaktmaterial, Lebensmittelverpackung, Kunststoff, BVL, Zulassung, Bundesamt Verbraucherschutz Lebensmittelsicherheit, Lebensmittel-Kontaktmaterial, Kontaktmaterial für Lebensmittel, Verpackungsmaterial

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English