Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln Entgegennahme

    Nahrungsergänzungsmitteln zum Verkauf in Deutschland mitteilen

    Wenn Sie Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland auf den Markt bringen möchten, müssen Sie dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden.

    Beschreibung

    Nahrungsergänzungsmittel müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dies betrifft nicht nur die Herstellung oder Deklarierung, sondern auch, wenn Sie das Erzeugnis zum Verkauf oder Nutzung bereitstellen.

    In folgenden Fällen senden Sie eine Mitteilung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):

    Erstanzeige: 
    Spätestens, wenn Sie das Erzeugnis erstmals auf dem deutschen Markt vertreiben oder zur Nutzung oder zum Verkauf anbieten, müssen Sie dies dem BVL mitteilen. Sie müssen für jedes Erzeugnis eine gesonderte Anzeige einreichen.

    Änderungsanzeige: 
    Teilen Sie dem BVL zum Beispiel mit, wenn das bereits gemeldete Erzeugnis 

    • eine geänderte Rezeptur hat, 
    • Sie die Verzehrempfehlungen anpassen oder 
    • Ihr Unternehmen eine neue Adresse hat. 

    Zweitanzeige: Sie müssen ebenfalls eine Mitteilung senden, wenn das Erzeugnis 

    • bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat gemeldet ist und 
    • Sie das Erzeugnis erstmals in Deutschland auf den Markt bringen möchten.

    Das BVL gibt Ihre Informationen an die jeweils zuständigen Behörden in den Bundesländern sowie an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiter. Die zuständigen Behörden der Bundesländer überwachen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Sie sind als Unternehmen dafür verantwortlich, diese Vorgaben umzusetzen.
    Das BVL bewertet nicht die Verkehrsfähigkeit der Erzeugnisse, also inwiefern diese mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften übereinstimmen.
    Das BVL kann Ihnen im Rahmen der Mitteilung daher nicht bestätigen, ob Ihr Erzeugnis den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht.
    Im Anschluss an die Übermittlung der Anzeige eines Nahrungsergänzungsmittels erfolgt keine Zulassung oder Genehmigung.

    Online-Dienst

    Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Säuglingsanfangsnahrung und bestimmte Folgenahrung sowie Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung: Inverkehrbringen in Deutschland online mitteilen

    ID: B100019_111174138

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin, Referat 111

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerichtstraße 49

    13347 Berlin

    Postfachadresse

    Postfach 110260

    10832 Berlin

    Kontakt

    Fax: +49 3018 44489999

    Telefon Festnetz: +49 3018 44499999

    E-Mail: poststelle@bvl.bund.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Bundeskasse Trier

    Empfänger: Bundeskasse Trier

    IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

    BIC: MARKDEF1590

    Bankinstitut: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Muster des Etiketts in deutscher Sprache, das für das Erzeugnis verwendet werden soll
    • Bei mehreren Packungsgrößen oder Geschmacksrichtungen übermitteln Sie bitte alle entsprechenden Produktetiketten.
    • Vollmacht, wenn Sie das Erzeugnis in Vertretung des verantwortlichen Lebensmittelunternehmens anzeigen
    • Wenn Sie Ihr Erzeugnis bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat angezeigt haben, sind folgende Unterlagen optional: 
      • Bestätigung der Erstanzeige als Kopie
      • gegebenenfalls deutsche oder englische Übersetzung der Bestätigung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie planen Nahrungsergänzungsmittel auf den deutschen Markt zu bringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie können die Anzeige online über das Bundesportal übermitteln:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Füllen Sie das Formular aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie die Anzeige online ab.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

    Fristen

    Die Anzeige müssen Sie spätestens vornehmen, wenn Sie das Erzeugnis in Deutschland zum Verkauf oder zur Nutzung bereitstellen.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: 0,5 Stunden

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: 
    Mit dem Absenden des Anzeigeformulars beziehungsweise dem Erhalt der Eingangsbestätigung ist die Bearbeitung abgeschlossen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bestätigung über den Eingang der Anzeige stellt keine Bescheinigung darüber dar, ob das Erzeugnis verkehrsfähig ist. Die Verkehrsfähigkeit des Erzeugnisses (zum Beispiel Kennzeichnung) wird bei der Anzeige nicht überprüft. 
    Eine Anzeige ersetzt nicht die eigenverantwortliche Verpflichtung zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 14.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Lutschtabletten, Anzeige, Trinkampullen, Meldung, Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine, Kapseln, Kautabletten, Dragees, Spurenelemente, NemV, Tabletten, Pulver, Granulat, Ampullen, Presslinge, Brausetabletten, Mineralstoffe, Nährstoffe, NEM

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English