• Oberstadtfeld (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln Entgegennahme

Nahrungsergänzungsmitteln zum Verkauf in Deutschland mitteilen

Wenn Sie Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland auf den Markt bringen möchten, müssen Sie dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden.

Beschreibung

Nahrungsergänzungsmittel müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dies betrifft nicht nur die Herstellung oder Deklarierung, sondern auch, wenn Sie das Erzeugnis zum Verkauf oder Nutzung bereitstellen.

In folgenden Fällen senden Sie eine Mitteilung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):

Erstanzeige: 
Spätestens, wenn Sie das Erzeugnis erstmals auf dem deutschen Markt vertreiben oder zur Nutzung oder zum Verkauf anbieten, müssen Sie dies dem BVL mitteilen. Sie müssen für jedes Erzeugnis eine gesonderte Anzeige einreichen.

Änderungsanzeige: 
Teilen Sie dem BVL zum Beispiel mit, wenn das bereits gemeldete Erzeugnis 

  • eine geänderte Rezeptur hat, 
  • Sie die Verzehrempfehlungen anpassen oder 
  • Ihr Unternehmen eine neue Adresse hat. 

Zweitanzeige: Sie müssen ebenfalls eine Mitteilung senden, wenn das Erzeugnis 

  • bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat gemeldet ist und 
  • Sie das Erzeugnis erstmals in Deutschland auf den Markt bringen möchten.

Das BVL gibt Ihre Informationen an die jeweils zuständigen Behörden in den Bundesländern sowie an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiter. Die zuständigen Behörden der Bundesländer überwachen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Sie sind als Unternehmen dafür verantwortlich, diese Vorgaben umzusetzen.
Das BVL bewertet nicht die Verkehrsfähigkeit der Erzeugnisse, also inwiefern diese mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften übereinstimmen.
Das BVL kann Ihnen im Rahmen der Mitteilung daher nicht bestätigen, ob Ihr Erzeugnis den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht.
Im Anschluss an die Übermittlung der Anzeige eines Nahrungsergänzungsmittels erfolgt keine Zulassung oder Genehmigung.

Online-Dienst

Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Säuglingsanfangsnahrung und bestimmte Folgenahrung sowie Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung: Inverkehrbringen in Deutschland online mitteilen

ID: B100019_111174138

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin, Referat 111

Adresse

Hausanschrift

Gerichtstraße 49

13347 Berlin

Postfachadresse

Postfach 110260

10832 Berlin

Kontakt

Fax: +49 3018 44489999

Telefon Festnetz: +49 3018 44499999

E-Mail: poststelle@bvl.bund.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Überweisung/Zahlschein

Bankverbindung

Bundeskasse Trier

Empfänger: Bundeskasse Trier

IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

BIC: MARKDEF1590

Bankinstitut: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken

Version

Technisch geändert am 05.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Muster des Etiketts in deutscher Sprache, das für das Erzeugnis verwendet werden soll
  • Bei mehreren Packungsgrößen oder Geschmacksrichtungen übermitteln Sie bitte alle entsprechenden Produktetiketten.
  • Vollmacht, wenn Sie das Erzeugnis in Vertretung des verantwortlichen Lebensmittelunternehmens anzeigen
  • Wenn Sie Ihr Erzeugnis bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat angezeigt haben, sind folgende Unterlagen optional: 
    • Bestätigung der Erstanzeige als Kopie
    • gegebenenfalls deutsche oder englische Übersetzung der Bestätigung

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Sie planen Nahrungsergänzungsmittel auf den deutschen Markt zu bringen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keine

Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige online über das Bundesportal übermitteln:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Füllen Sie das Formular aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie die Anzeige online ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

Fristen

Die Anzeige müssen Sie spätestens vornehmen, wenn Sie das Erzeugnis in Deutschland zum Verkauf oder zur Nutzung bereitstellen.

Bearbeitungsdauer

Dauer: 0,5 Stunden

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: 
Mit dem Absenden des Anzeigeformulars beziehungsweise dem Erhalt der Eingangsbestätigung ist die Bearbeitung abgeschlossen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Die Bestätigung über den Eingang der Anzeige stellt keine Bescheinigung darüber dar, ob das Erzeugnis verkehrsfähig ist. Die Verkehrsfähigkeit des Erzeugnisses (zum Beispiel Kennzeichnung) wird bei der Anzeige nicht überprüft. 
Eine Anzeige ersetzt nicht die eigenverantwortliche Verpflichtung zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 14.06.2023

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Kautabletten, NemV, Trinkampullen, Ampullen, Pulver, Brausetabletten, Anzeige, Lutschtabletten, Spurenelemente, Granulat, Presslinge, Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine, Dragees, Tabletten, NEM, Meldung, Nährstoffe, Kapseln, Mineralstoffe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English