Schlichtungsantrag bei Streit mit Postdienstleister stellen
Wenn Sie sich bei Streitigkeiten mit einem Postdienstleister nicht einigen können, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.
Beschreibung
Ziel des Schlichtungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist es, im Interesse beider Parteien möglichst schnell eine gütliche Einigung zu erreichen. So können lange und möglicherweise teure Gerichtsverfahren vermieden werden.
Eine Schlichtung ist möglich, wenn Ihre Rechte als Kundin oder Kunde eines Postdienstleisters verletzt worden sind. Das kann beispielsweise sein, weil ein Brief oder ein Paket
- verloren gegangen ist,
- entwendet oder
- beschädigt wurde.
Wenn der Antrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestellt wird, ist die Teilnahme für den Postdienstleister Pflicht. In den übrigen Fällen fragt die Bundesnetzagentur zunächst den Postdienstleister, ob er an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt.
Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur versucht, im Streit zwischen beiden Seiten zu vermitteln. Die am Verfahren beteiligten Mitarbeitenden der Schlichtungsstelle sind unparteiisch, unabhängig und verfügen über die erforderliche Sachkunde. Die Schlichtungsstelle entscheidet durch eine Streitmittlerin oder einen Streitmittler, die jeweils Bedienstete der Bundesnetzagentur sind.
Online-Dienst
Schlichtungsantrag bei Streit mit Postdienstleister online stellen
Beschreibung
Online erledigen
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Identifizierung
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Schlichtungsstelle Post (Referat 523)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Briefe, E-Mails oder Faxe mit dem Postdienstleister zu Ihrem aktuellen Anliegen
- Ausdrucke zu Sendungsverfolgungen
- Fotos von beschädigten Sendungen
- Einlieferungsbeleg
- Rechnung oder anderer Nachweis über die Höhe des geltend gemachten Schadens
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen jeweils als Kopie oder Scan ein.
Voraussetzungen
- Sie sind Versenderin, Versender, Empfängerin oder Empfänger einer Brief oder Paketsendung. Ihre Sendung auf dem Versandweg
- ging verloren,
- wurde entwendet oder
- wurde beschädigt;
- oder ein anderes Recht aus der Postdienstleistungsverordnung wurde verletzt.
- Sie haben bereits vergeblich versucht, eine Einigung mit dem Postdienstleister zu erzielen.
- Es liegt kein Ausschlussgrund vor.
- Es wurden keine Sonderbedingungen mit dem Postdienstleister vereinbart.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens können Sie online, per Brief, Fax oder E-Mail stellen:
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
- Schildern Sie den Sachverhalt und Ihre Forderungen.
- Laden Sie Ihre zusätzlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Schlichtungsstelle Post prüft, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren vorliegen.
- Kommt das Verfahren zustande, hört die Schlichtungsstelle die Streitparteien an und bewertet die von beiden Seiten vorgebrachten Argumente und Belege.
- Die Schlichtungsstelle Post macht gegebenenfalls einen Vorschlag zur Einigung.
- Es besteht für keine Partei eine Verpflichtung, den Einigungsvorschlag anzunehmen.
- Kommt keine Einigung zustande, endet das Schlichtungsverfahren mit dieser Feststellung.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens.
Antrag per Brief, Fax oder E-Mail:
- Laden Sie den Antrag auf Schlichtung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
- Sie können den Antrag am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken oder ihn erst ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen.
- Unterschreiben Sie den Antrag und fügen Sie gegebenenfalls Anlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag mit Ihren Anlagen per Post, Fax oder E-Mail an die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur.
- Alle weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Fristen
- Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 90 Tage (Sie erhalten Ihren Schlichtungsvorschlag in der Regel innerhalb von 90 Tagen ab Eingang der vollständigen Beschwerdeunterlagen bei der Schlichtungsstelle Post.)
Kosten
Das Schlichtungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten wie Porto und andere Auslagen müssen Sie als Streitpartei jeweils selbst tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) am 09.12.2024
Stichwörter
Paketdienst, Streitmittler, Bundesnetzagentur, Briefbeförderung, Briefzustellung, Paketzustellung, Schlichtungsverfahren, Postzustellung, Streitmittlerin, Paketdienstleister, Post, Postdienstleister, BNetzA