Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) Gewährung

    Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) für den Integrationskurs beantragen

    Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 beziehungsweise 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.

    Beschreibung

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und für die Rückerstattung des Kostenbeitrags von erfolgreich abgeschlossenen Integrationskursen zuständig.

    Voraussetzung ist, dass Ihr Integrationskurs kostenbeitragspflichtig war und Sie innerhalb der gesetzlichen Frist nach Ausstellung Ihrer ersten Teilnahmeberechtigung Ihr "Zertifikat Integrationskurs" erreicht haben.

    Die gesetzliche Frist beträgt für Teilnahmeberechtigungen, die vor dem 31.01.2023 ausgestellt wurden 2 Jahre. Wenn Ihre Teilnahmeberechtigung ab dem 01.02.2023 ausgestellt wurde, beträgt die gesetzliche Frist 2 Jahre bei Teilnahme an einem allgemeinen Integrationskurs und 3 Jahre bei Teilnahme an einem speziellen Integrationskurs nach § 13 Absatz 1 Integrationskursverordnung (IntV). Hierzu gehören zum Beispiel ein Alphabetisierungskurs, ein Zweitschriftlernkurs, ein Jugendintegrationskurs sowie ein Eltern- beziehungsweise ein Frauenintegrationskurs.

    Dafür müssen Sie den Sprach- und Orientierungskurs mit den Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" und "Leben in Deutschland" erfolgreich abschließen. Ihren Kostenbeitrag haben Sie an Ihren Kursanbieter gezahlt.

    Wenn Sie durchgängig kostenlos am Integrationskurs teilgenommen oder das "Zertifikat Integrationskurs" nicht erreicht haben, erhalten Sie keine Rückerstattung.

    Die Rückerstattung erfolgt anteilsmäßig, soweit Sie nicht während des ganzen Integrationskurses von den Kosten befreit waren.

    Ihren Antrag reichen Sie online oder schriftlich beim BAMF ein.

    Online-Dienst

    Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) für den Integrationskurs online beantragen

    ID: B100019_103404559

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Postfachadresse

    Frankenstraße 210

    Postfach 90343

    90461 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 15:00 Uhr Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr Freitag 9:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)

    Fax: +49 911 943-10000

    E-Mail: service@bamf.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zertifikat Integrationskurs (als Kopie)

    Voraussetzungen

    Eine Rückerstattung können beantragen:

    • Personen, die ihren Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs und die jeweiligen Abschlusstests) innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der erstmaligen Teilnahmeberechtigung erfolgreich abgeschlossen haben oder
    • Personen, die ihren Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs und die jeweiligen Abschlusstests) innerhalb von 3 Jahren nach Ausstellung der erstmaligen Teilnahmeberechtigung erfolgreich abgeschlossen haben, wenn die erstmalige Teilnahmeberechtigung ab dem 01.02.2023 ausgestellt wurde und an einem Integrationskurs für spezielle Zielgruppen nach § 13 Absatz 1 Integrationsverordnung (IntV) teilgenommen wurde.

    Weitere Voraussetzungen:

    • die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs), bescheinigt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittels "Zertifikat Integrationskurs"
    • Antragstellende (erfolgreiche Kursteilnehmende) müssen den Kostenbeitrag selbst gezahlt haben (keine Rückerstattung bei Kostenbefreiung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Rückerstattung können Sie online direkt über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.
    Onlineverfahren:

    • Füllen Sie den Online-Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags für den Integrationskurs aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab.
      • Hinweis: Sie benötigen für den Online-Antrag die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises mit PIN oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit PIN oder Ihr Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER).
    • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
    • Bei positiver Bewilligung erhalten Sie die Rückerstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.

    Schriftlich per Post:

    • Sie können das Formular auf der Internetseite des BAMF oder über das Bundesportal ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen, ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
    • Unterschreiben Sie das vollständig ausgefüllte Formular.
    • Fügen Sie Ihrem Formular die erforderlichen Nachweise bei.
    • Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
    • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
    • Bei positiver Bewilligung erhalten Sie die Rückerstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.

    Fristen

    Wenn Ihre Teilnahmeberechtigung vor dem 31.01.2023 ausgestellt wurde gilt: Die gesetzliche Frist beträgt 2 Jahre nach erstmaliger Ausstellung der Teilnahmeberechtigung, unabhängig von der besuchten Kursart.

    Wenn Ihre Teilnahmeberechtigung ab dem 01.02.2023 ausgestellt wurde: Die gesetzliche Frist beträgt 2 Jahre, wenn Sie an einem allgemeinen Integrationskurs oder Intensivkurs (§ 13 Absatz 2 Integrationskursverordnung) teilgenommen haben.

    Die Frist beträgt 3 Jahre, wenn Sie an einem speziellen Integrationskurs (nach § 13 Absatz 1 Integrationskursverordnung) teilgenommen haben. Hierzu gehören zum Beispiel ein Alphabetisierungskurs, ein Zweitschriftlernkurs, ein Jugendintegrationskurs sowie ein Eltern- beziehungsweise ein Frauenintegrationskurs.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Ausländer, Deutschkurs, Niederlassungserlaubnis, Deutschprüfung, Neuzuwanderung, Bleibeperspektive, BamF, Deutschtest, B1, Einbürgerung, Aufenthaltstitel, Unionsbürger, Kosten Integrationskurs, Ausländische Staatsangehörige, Geduldete, Kursträger Integrationskurs, Arbeitserlaubnis, EU-Bürger, Rückzahlung Integrationskurs, Abschlusstest, Integrationsbedürftigkeit, Duldung, Integrationskurs

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English