Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs Gewährung

    Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen

    Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.

    Beschreibung

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.

    Die Kostenbefreiung für den Integrationskurs können Sie beantragen, wenn

    • Sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen,
    • Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttoentgelt nicht 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 10 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei einem, um 20 Prozent bei zwei oder mehr nach § 32 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigungsfähigen Kindern,
    • Sie aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.

    Stellen Sie dafür rechtzeitig vor Kursbeginn einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Der Antrag auf Kostenbefreiung kann gegebenenfalls auch gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder dem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Sprachstunden des Integrationskurses gestellt werden.

    Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.

    Den Antrag auf Kostenbefreiung für den Integrationskurs können Sie online oder schriftlich beim BAMF beantragen.

    Online-Dienst

    Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs online beantragen

    ID: B100019_111246093

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)

    Fax: +49 911 943-10000

    E-Mail: service@bamf.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über den Bezug von
      • Arbeitslosengeld
      • Bürgergeld
      • Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
      • Gehaltsabrechnung beziehungsweise gültiger Arbeitsvertrag, die beziehungsweise der ein Bruttomonatsentgelt ausweist mit gegebenenfalls entsprechenden Nachweisen, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben
    • alternativ: aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel:
      • Bezug von Wohngeld oder
      • Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oder
      • sonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit

    Voraussetzungen

    Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs können Sie beantragen, wenn

    • Sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen.
    • Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttoentgelt nicht 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 10 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei einem, um 20 Prozent bei zwei oder mehr nach § 32 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigungsfähigen Kindern.
    • Sie aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag auf Kostenbefreiung können Sie online direkt über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

    Onlineverfahren:

    • Füllen Sie den Online-Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab.
      • Hinweis: Sie benötigen für den Online-Antrag die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises mit PIN oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit PIN oder Ihr Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER).
    • Sie erhalten einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

    Schriftlich per Post:

    • Sie können das Formular auf der Internetseite des BAMF oder über das Bundesportal ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen, ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
    • Unterschreiben Sie das vollständig ausgefüllte Formular.
    • Fügen Sie Ihrem Formular die erforderlichen Nachweise bei.
    • Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
    • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist in der Regel vor Kursbeginn erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Teilnahmeberechtigte, die von der Kostenbeitragspflicht befreit wurden, sind verpflichtet, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unverzüglich mitzuteilen, wenn ihnen die oben beschriebenen Leistungen oder Hilfen nicht mehr gewährt werden, die Höhe ihres Bruttoentgelts die für sie geltenden Werte übersteigt oder die Umstände weggefallen sind, die zur Annahme einer unzumutbaren Härte geführt haben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachkenntnisse, Arbeitslosengeld, B1-Niveau, Orientierungskurs, Kosten Integrationskurs, Asylbewerberleistungsgesetz, Sprachniveau, Integrationskursverordnung, GEZ, Härtefall, Kostenbefreiung, Kosten, Kostenbeitrag erstatten, Deutschkenntnisse, Bedürftigkeit, Kostenbeitragspflicht, DTZ, Sprachzertifikat, Sprachniveau B1, Kostenbeitrag, Sprachkurs, Deutschtest, Wohngeld, Sozialhilfe, Kostenbefreiung Integrationskurs, Zertifikat, Integrationskurs, Sprache lernen, Befreiung, Kostenerstattung Integrationskurs, Deutschkurs, Grundsicherung für Lebensunterhalt, Deutschprüfung, Aufenthaltsgesetz, Deutschunterricht, BamF

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English