Einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses Zulassung

    300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses einmalig wiederholen

    Wenn Sie im Abschlusstest Ihres Integrationskurses das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von maximal 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.

    Beschreibung

    Haben Sie an einem Integrationskurs teilgenommen und im Abschlusstest "DTZ" das Niveau B1 nicht erreicht? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

    Um die Unterrichtsstunden wiederholen zu dürfen, müssen Sie Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft und grundsätzlich am Abschlusstest "DTZ" teilgenommen haben. Ihr Kursträger bestätigt Ihnen schriftlich die Teilnahme.

    Wenn Sie Deutsch in einem Alphabetisierungskurs lernen, müssen Sie vorher nicht am Sprachtest teilgenommen haben, um die 300 Stunden wiederholen zu können.

    Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienst

    Einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses Zulassung

    ID: B100019_114034333

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)

    Fax: +49 911 943-10000

    E-Mail: service@bamf.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden eines Alphabetisierungskurses müssen Sie einreichen:

    • schriftliche Bestätigung des Kursträgers, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent vollständig aufgebraucht haben oder dass Sie sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert und in der Abschlussprüfung des Sprachkurses das Sprachniveau B1 GER nicht erreicht.

    Für Teilnehmende des Alphabetisierungskurses gilt:

    • Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert oder befinden sich im 9. Kursabschnitt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

    Antrag online stellen:

    • Füllen Sie den Online-Antrag auf einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses aus.
    • Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, laden Sie die erforderlichen Nachweise, zum Beispiel über Ihren Bezug von Bürgergeld hoch.
    • Nach Anmeldung über Ihr Nutzerkonto und Bestätigung mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels mit PIN oder Ihrem Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER) können Sie den Antrag online absenden.
    • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

     Antrag per Post:

    • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
    • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
    • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 4 Wochen

    Kosten

    Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Kostenbeitrag zahlen Sie zu Beginn des Kursabschnittes bei Ihrem Kursträger. Welche Zahlungsarten möglich sind, erfahren Sie von Ihrem Kursträger.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Stichwörter

    Berechtigung, Integrationsbedürftigkeit, Zertifikat, Deutschunterricht, Integrationskursverordnung, Deutsch als Fremdsprache, Deutschtest, Sprachniveau B1, Sprachkurs, Deutsch als Zweitsprache, Sprachkenntnisse, DaF, Sprachniveau, B1-Niveau, Deutschkurs, Deutschkenntnisse, Neuzuwanderung, Sprache lernen, Deutsch, Sprachnachweis, Deutsch lernen, Zulassung, Aufenthaltsgesetz, Wiederholungskurs, Integration, Wiederholung, Sprachzertifikat, DTZ, DaZ, BamF, Orientierungskurs, Sprachkurs wiederholen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English