Nummern für Schiffsfunkstellen des mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunks (Ausstellung einer Schiffsstation Licence) Zuteilung

    Nummernzuteilung für die Sport- oder Berufsschifffahrt (Ship Station Licence) beantragen

    Die Bundesnetzagentur teilt Ihnen Nummern für die Sport- und Berufsschifffahrt in Form einer Ship Station Licence auf Antrag zu. Sie müssen auch bestimmte Änderungen mitteilen.

    Beschreibung

    Zur Kommunikation auf dem Wasser nutzen Schiffe den See- und Binnenschifffahrtsfunk. Bevor Sie Ihre Funkanlage an Bord Ihres Schiffs in Betrieb nehmen, ist eine gültige Nummernzuteilung (Ship Station Licence) erforderlich.Diese müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

    Um die Funkkommunikation nutzen zu können, teilt Ihnen die Bundesnetzagentur ein Rufzeichen zu. Auch wenn Sie etwa einen Seenotfunksender, zum Beispiel eine Notfunkbake (EPIRB), betreiben wollen, ist eine Nummernzuteilung erforderlich. Die Nummern werden Ihnen in Form einer Ship Station Licence zugeteilt.

    Bei Neuantrag müssen alle erforderlichen Angaben im Antrag angegeben werden und die nötigen Belege dem Antrag angehängt werden.
     
    Bei folgenden Änderungen müssen Sie eine Änderung der Ship Station Licence zu beantragen:

    • Name der Zuteilungsnehmerin beziehungsweise des Zuteilungsnehmers
    • Anschrift
    • Name des Schiffs
    • Art des Schiffs
    • Art und Anzahl der Funkanlagen
    • Wegfall der Abrechnungskennung (AAIC)

    Änderungen, wie beispielsweise die Abmessungen des Schiffs oder die Angaben zum 24-Stunden-Notfallkontakt, sind mitteilungspflichtig. Diese Daten werden an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) weitergegeben und sind für einen eventuellen Seenotfall sehr wichtig.

    Sofern die Nummern nicht mehr benötigt werden, muss eine Rückgabeerklärung durch alle in der Urkunde aufgeführten Zuteilungsinhaber erfolgen (wichtig bei einer Eignergemeinschaft).

    Im Falle des Verkaufs eines Schiffs können die Nummern auf die Käuferin oder den Käufer als Rechtsnachfolger übertragen werden, um die Einstellung der Funkanlagen mit neuen Nummern zu umgehen. Hierfür ist eine Anpassung der bisher gültigen Nummernzuteilung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.

    Online-Dienst

    Online-Antrag Nummernzuteilung für die Sport- oder Berufsschifffahrt (Ship Station Licence)

    ID: B100019_111359863

    Beschreibung

    Mit dem Online-Antrag können Sie die Nummernzuteilung für die Sport- oder Berufsschifffahrt (Ship Station Licence) beantragen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 12

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenstraße 12 +14

    20097 Hamburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hammerbrook (City Süd)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten: montags bis dienstags 9:30 Uhr bis 14:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung Hotline: montags bis donnerstags 8:00 Uhr bis 16:15 Uhr und freitags 8:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 236550

    Fax: +49 40 23655182

    E-Mail: Seefunk@BNetzA.de

    Internet

    Bankverbindung

    Bundeskasse Weiden

    Empfänger: Bundeskasse Weiden

    IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07

    BIC: MARKDEF1750

    Bankinstitut: Deutsche Bundesbank - Filiale Regensburg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Neuantrag:

    • wenn Ihr Schiff im Seeschiffs- oder Binnenschiffsregister bereits eingetragen ist: Kopie des Registerauszugs
    • bei noch nicht abgeschlossener Eintragung in ein Seeschiffsregister: das vorgemerkte Unterscheidungssignal mit Nachweis

    Änderungsantrag:

    • Neuantragsformular, aktuelle Zuteilungsnummer und das Rufzeichen der Zuteilung

    Rückgabe von Nummern:

    • Zuteilungsurkunde im Original

    Übertragung:

    • Unterlagen zum Verkauf / Erwerb des Schiffes

    Welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall gefordert sind, können Sie im entsprechenden Antragsformular nachlesen.

    Voraussetzungen

    Um einen Neuantrag auf Nummernzuteilung stellen zu können, müssen Sie ein deutsches Schiff besitzen.

    Deutsche Schiffe sind solche, die

    • nach den einschlägigen Vorschriften im deutschen See- oder Binnenschiffsregister eingetragen sind,
    • mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen versehen sind, wenn keine Eintragungspflicht für das Schiff besteht,
    • im Eigentum von deutschen Staatsangehörigen stehen, wenn weder eine Eintragungs- noch eine Kennzeichenpflicht für das Schiff bestehen.

    Darüber hinaus dürfen Sie nur Funkanlagen nutzen, die die Anforderungen der Europäischen Union (EU) über Schiffsausrüstung erfüllen. Außerdem muss Ihre Funkausrüstung den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
       

    Verfahrensablauf

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie den Online-Antrag über das Bundesportal verwaltung.bund.de auf.
    • Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Um auf das Formular zugreifen zu können, müssen Sie Ihre Identität nachweisen (BundID-Konto / ELSTER-Organisationskonto).
    • Füllen Sie das Formular online aus.
    • Laden Sie weitere Unterlagen hoch, die Sie dem Antrag beifügen müssen.
    • Übermitteln Sie den Antrag.
    • Alternativ können Sie den Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post versenden.
    • Sie erhalten die Ship Station Licence und den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung nach erfolgreicher Prüfung über den Postkorb Ihres Accounts zum Download, wenn Sie diese Möglichkeit im Antragsformular ausgewählt haben.
    • Nummernzuteilungen sind beitragspflichtig, ein Beitragsbescheid für die Gesamtheit Ihrer Zuteilungen wird zu einem späteren Zeitpunkt über das Nutzerkonto Bund zum Download zur Verfügung gestellt.
    • Alternativ werden Ihnen die Unterlagen per Post zugeschickt.

    Antrag per Post oder per E-Mail:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie das Formular herunter.
    • Füllen Sie alles aus, speichern Sie das Formular ab oder drucken Sie es aus und senden Sie es zusammen mit den Unterlagen per E-Mail oder postalisch an die Bundesnetzagentur.
    • Sie erhalten die Ship Station Licence und den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung postalisch nach erfolgreicher Prüfung.

    Fristen

    Die Antragsunterlagen müssen innerhalb von 2 Wochen vollständig vorliegen, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden und die Antragsdaten werden gelöscht. 

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Gebühren

    • Die Nummernzuteilung - unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung - ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung Bundesnetzagentur (BNetzA BGebV) in der jeweils geltenden Fassung.

    Beiträge

    • Daneben hat die Inhaberin oder der Inhaber einer Nummernzuteilung jährliche Beiträge zu entrichten. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) in der jeweils geltenden Fassung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände/Kosten in einem Kalenderjahr für die jeweilige Nutzergruppe. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich. Die Kosten sind nicht konstant, da sie von verschiedenen und veränderlichen Faktoren abhängen, beispielsweise dem Störungsaufkommen im betreffenden Beitragsjahr. Aus diesen Gründen sind die Beitragssätze Schwankungen unterworfen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Anträge mit falschen Angaben werden nicht bearbeitet. Die BNetzA kontaktiert Sie diesem Fall zur Richtigstellung.
    • Bestehende Zuteilungen von Rufzeichen, die im Rahmen der bisherigen Frequenzzuteilungen für mobile See- und Binnenschifffahrtsfunkstellen (Frequenzzuteilungsurkunden) erteilt wurden, bleiben weiterhin gültig.
    • Ein Austausch der bestehenden Urkunden durch neue Ship Station Licences ist nicht vorgesehen. Die vor dem 01.01.2019 ausgestellten Urkunden bleiben international gültig, soweit Sie keine Änderungen an der Funkstelle vornehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Abrechnungskennung, Genehmigung beantragen, DSC, VHF, Unterscheidungssignal, Gebühren, EPIRB, Sportschifffahrt, Nummernzuteilung beantragen, Schiffsfunk, Ship Station Licence, Schiffseigner, AAIC, Berufsschifffahrt, Beiträge, Funkgeräte, Zuteilung, Rufzeichen, Eignergemeinschaften, ATIS, MMSI, Nummernzuteilung, Binnenschifffahrtsfunk, Seefunk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English