• Trebsen/Mulde (Landkreis Leipzig, Sachsen)
3-Monats-Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunk Erteilung

Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragen

Wenn Sie eine ausländische Amateurfunkgenehmigung besitzen und sich nur kurzzeitig in Deutschland aufhalten, können Sie bei der Bundesnetzagentur eine Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie eine ausländische Amateurfunkgenehmigung haben und sich nur kurzzeitig in Deutschland aufhalten, können Sie für einen Zeitraum vom maximal 3 Monaten eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland erhalten. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Dazu verwenden Sie das aus der ausländischen Amateurfunkgenehmigung ersichtliche "Heimatrufzeichen", dem

  • für die Klasse E die Zeichenfolge "DO/" und
  • für die Klasse A die Zeichenfolge "DL/" vorangestellt wird.

Nach erfolgter Antragstellung prüft die BNetzA, ob und welche der beiden Klassen Ihrer nationalen Amateurfunkgenehmigung entspricht.

Es wird vorausgesetzt, dass Sie sich über die in Deutschland geltenden Bestimmungen über den Amateurfunk informiert haben.

Keine Kurzzeitzulassung können Sie erhalten, wenn

  • bei Ihrer nationalen Amateurfunkgenehmigung die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder (05)06 Anwendung finden oder
  • Ihr Wohnsitz in Deutschland liegt.

Bitte beachten Sie, dass eine 3-Monats-Kurzzeitzulassung nicht verlängerbar ist. Beabsichtigen Sie, länger in Deutschland zu bleiben, sollten Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Amateurfunkprüfungsbescheinigung oder -Genehmigung beantragen.

Online-Dienst

Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst online beantragen

ID: B100019_111336616

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225

Adresse

Hausanschrift

Canisiusstr. 21

55122 Mainz

Kontakt

Fax: +49 6131 185016

Telefon Festnetz: +49 613118 0

E-Mail: 225.Postfach@bnetza.de

Internet

Version

Technisch geändert am 17.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10

Adresse

Hausanschrift

Alter Hellweg 56

44379 Dortmund

Öffnungszeiten

* Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0231 99550

Fax: 0231 9955180

E-Mail: Dort10-Pruefung@BNetzA.de

Internet

Version

Technisch geändert am 11.12.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Kopie Ihrer gültigen nationalen Amateurfunkgenehmigung
  • sofern nicht in Englisch, Französisch oder Deutsch ausgestellt: Übersetzung der Amateurfunkgenehmigung

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine ausländische Amateurfunkgenehmigung.
  • Sie verfügen über keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland.
  • Auf Sie findet die CEPT-Empfehlung T/R 61-01 oder (05)06 keine Anwendung.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Die Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst können Sie online oder per E-Mail oder Post einreichen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Laden Sie notwendige Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Anschließend erhalten Sie einen Zwischenbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.
  • Nach Eingang Ihrer Zahlung wird Ihr Antrag abschließend bearbeitet.
  • Sie erhalten:
    • eine Zulassungsurkunde oder
    • einen Ablehnungsbescheid.

Antrag per E-Mail oder Post:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • direkt online ausfüllen oder
    • es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Schicken Sie den unterschriebenen Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen anschließend per E-Mail oder Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Anschließend erhalten Sie einen Zwischenbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.
  • Nach Eingang Ihrer Zahlung wird Ihr Antrag abschließend bearbeitet.
  • Sie erhalten:
    • eine Zulassungsurkunde oder
    • einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

Es gibt keine Antragsfrist.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

1 bis 4 Wochen

Kosten

Für diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.: Gebühr 20.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.09.2022

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

A-Lizenz, Teilnahme am Amateurfunk, Kurzzeitzulassung, Rufzeichen, E-Lizenz, Amateurfunklizenz, Bundesnetzagentur, Funkamateur, Amateurfunkerin, 3-Monats-Zulassung, Amateurfunker, Zulassung zum Amateurfunkdienst, Amateurfunkdienst, Amateurfunk, Amateurfunkzulassung, Funkamateurin, Rufzeichenzuteilung, Amateurfunkgenehmigung, BNetzA

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English