3-Monats-Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunk Erteilung

    Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragen

    Wenn Sie eine ausländische Amateurfunkgenehmigung besitzen und sich nur kurzzeitig in Deutschland aufhalten, können Sie bei der Bundesnetzagentur eine Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine ausländische Amateurfunkgenehmigung haben und sich nur kurzzeitig in Deutschland aufhalten, können Sie für einen Zeitraum vom maximal 3 Monaten eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland erhalten. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).

    Dazu verwenden Sie das aus der ausländischen Amateurfunkgenehmigung ersichtliche "Heimatrufzeichen", dem

    • für die Klasse E die Zeichenfolge "DO/" und
    • für die Klasse A die Zeichenfolge "DL/" vorangestellt wird.

    Nach erfolgter Antragstellung prüft die BNetzA, ob und welche der beiden Klassen Ihrer nationalen Amateurfunkgenehmigung entspricht.

    Es wird vorausgesetzt, dass Sie sich über die in Deutschland geltenden Bestimmungen über den Amateurfunk informiert haben.

    Keine Kurzzeitzulassung können Sie erhalten, wenn

    • bei Ihrer nationalen Amateurfunkgenehmigung die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder (05)06 Anwendung finden oder
    • Ihr Wohnsitz in Deutschland liegt.

    Bitte beachten Sie, dass eine 3-Monats-Kurzzeitzulassung nicht verlängerbar ist. Beabsichtigen Sie, länger in Deutschland zu bleiben, sollten Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Amateurfunkprüfungsbescheinigung oder -Genehmigung beantragen.

    Online-Dienst

    Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst online beantragen

    ID: B100019_111336616

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225

    Adresse

    Hausanschrift

    Canisiusstr. 21

    55122 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 185016

    Telefon Festnetz: +49 613118 0

    E-Mail: 225.Postfach@bnetza.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Hellweg 56

    44379 Dortmund

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0231 99550

    Fax: 0231 9955180

    E-Mail: Dort10-Pruefung@BNetzA.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Kopie Ihrer gültigen nationalen Amateurfunkgenehmigung
    • sofern nicht in Englisch, Französisch oder Deutsch ausgestellt: Übersetzung der Amateurfunkgenehmigung

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Amateurfunkgenehmigung.
    • Sie verfügen über keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland.
    • Auf Sie findet die CEPT-Empfehlung T/R 61-01 oder (05)06 keine Anwendung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst können Sie online oder per E-Mail oder Post einreichen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
    • Laden Sie notwendige Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
    • Anschließend erhalten Sie einen Zwischenbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.
    • Nach Eingang Ihrer Zahlung wird Ihr Antrag abschließend bearbeitet.
    • Sie erhalten:
      • eine Zulassungsurkunde oder
      • einen Ablehnungsbescheid.

    Antrag per E-Mail oder Post:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
    • Sie können das Formular wahlweise
      • direkt online ausfüllen oder
      • es herunterladen und dann ausfüllen.
    • Schicken Sie den unterschriebenen Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen anschließend per E-Mail oder Post an die Bundesnetzagentur.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
    • Anschließend erhalten Sie einen Zwischenbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.
    • Nach Eingang Ihrer Zahlung wird Ihr Antrag abschließend bearbeitet.
    • Sie erhalten:
      • eine Zulassungsurkunde oder
      • einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Es gibt keine Antragsfrist.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Für diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.: Gebühr 20.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    BNetzA, Amateurfunkdienst, Funkamateurin, Funkamateur, Amateurfunkzulassung, Amateurfunklizenz, Amateurfunker, Rufzeichenzuteilung, A-Lizenz, Bundesnetzagentur, 3-Monats-Zulassung, Kurzzeitzulassung, Amateurfunk, E-Lizenz, Teilnahme am Amateurfunk, Amateurfunkerin, Rufzeichen, Zulassung zum Amateurfunkdienst, Amateurfunkgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English