Befristete Ausnahmen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle Gewährung

    Eine befristete Ausnahme für besondere experimentelle und technisch wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ausnahmegenehmigungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen sind und mit einer Amateurfunkstelle experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien planen, können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine spezielle Genehmigung beantragen. Diese erlaubt bestimmte Ausnahmen von den geltenden technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der Amateurfunkverordnung.

    Falls die Amateurfunkstelle fernbedient oder automatisch arbeiten soll, nutzen Sie bitte das Antragsformular für die Zuteilung von fernbedient oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen und ergänzen Sie dieses um eine Erläuterung Ihres Experiments oder Ihrer technisch-wissenschaftlichen Studie.

    In jedem Fall ist für die Bearbeitung Ihres Antrags eine detaillierte Beschreibung Ihres Vorhabens erforderlich. Rückfragen zu Ihrem Experiment oder Ihrer technisch-wissenschaftlichen Studie seitens der BNetzA können die Bearbeitung verlängern.

    Für die genehmigten Ausnahmen legt die BNetzA gegebenenfalls zusätzliche Auflagen fest, die Sie einzuhalten haben.

    Die erteilten Ausnahmegenehmigungen sind stets befristet und können unter Umständen verlängert werden. Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig bei der BNetzA.

    Online-Dienst

    Eine befristete Ausnahme für besondere experimentelle und technisch wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle online beantragen

    ID: B100019_111336609

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225

    Adresse

    Hausanschrift

    Canisiusstr. 21

    55122 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 185016

    Telefon Festnetz: +49 613118 0

    E-Mail: 225.Postfach@bnetza.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Hellweg 56

    44379 Dortmund

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0231 99550

    Fax: 0231 9955180

    E-Mail: Dort10-Pruefung@BNetzA.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
      • Falls die Amateurfunkstelle fernbedient oder automatisch arbeiten soll, nutzen Sie bitte das Antragsformular für die Zuteilung von fernbedient oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen und ergänzen Sie dieses um eine Erläuterung Ihres Experiments oder Ihrer technisch-wissenschaftlichen Studie.
      • Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist eine detaillierte Beschreibung Ihres Vorhabens erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen und verfügen somit über ein personengebundenes Rufzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die befristete Ausnahme für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle online oder schriftlich beantragen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
    • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten
      • einen Bescheid, der gegebenenfalls zusätzliche Auflagen aufführt, und
      • eine Zahlungsaufforderung.
    • Sie überweisen die Gebühr.

    Antrag per E-Mail oder Post:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
    • Sie können das Formular wahlweise
      • direkt online ausfüllen oder
      • es herunterladen und dann ausfüllen.
    • Schicken Sie den unterschriebenen Antrag anschließend per E-Mail oder Post an die Bundesnetzagentur.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
    • Die BNetzA sendet Ihnen
      • einen Bescheid, der gegebenenfalls zusätzliche Auflagen aufführt, und
      • eine Zahlungsaufforderung.
    • Sie überweisen die Gebühr.

    Fristen

    Für den Antrag gibt es keine Frist. Eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Zuteilungszeitraums beantragen.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 12 Monate (Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von den beantragten Frequenzen ab. Sind die Frequenzen primär dem Amateurfunkdienst zugewiesen, ist die Bearbeitungszeit erheblich kürzer als bei Anträgen, bei denen die beantragten Frequenzen dem Amateurfunkdienst sekundär zugewiesen sind.)

    Kosten

    Für diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben. Die Berechnung der Gebührenhöhe erfolgt nach Zeitaufwand. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe wird für jede angefangene Viertelstunde ein Viertel des jeweiligen Stundensatzes erhoben: - Für den mittleren Dienst: 14,80 EUR / Viertelstunde - Für den gehobenen Dienst: 18,60 EUR / Viertelstunde: Gebühr ab 14.80 EUR bis 18.60 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Rufzeichenzuteilung, ATV, Satellit, Amateurfunkdienst, Amateurfunker, Funkamateur, Bundesnetzagentur, Transponder, Rufzeichen, Relais, Amateurfunklizenz, Experimentell, BNetzA, Repeater, Wissenschaftlich, HAMNET, APRS, Ausnahmegenehmigung, Amateurfunk, Bake, Automatisch arbeitende Amateurfunkstelle, Fernbedient arbeitende Amateurfunkstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English