Neu errichtete Amateurfunkstellen oder die dauerhafte Verlegung Ihrer Amateurfunkstellen melden
Wenn Sie als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteiltem Amateurfunk-Rufzeichen Ihre ortsfesten Amateurfunkstellen neu einrichten oder dauerhaft verlegen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.
Beschreibung
Mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst haben Sie mindestens einen Standort einer ortsfesten Amateurfunkstelle angegeben. Möchten Sie diesen Standort, zum Beispiel aufgrund eines Umzuges, dauerhaft verlegen, so müssen Sie dies der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Eine Verlegung gilt dann als dauerhaft, wenn sie für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten vorgesehen ist.
Wenn Sie neben Ihrer bestehenden eine weitere ortsfeste Amateurfunkstelle errichten möchten, benötigt die BNetzA vorab ebenfalls eine Meldung von Ihnen.
Falls Ihre angezeigte ortsfeste Amateurfunkstelle eine Strahlungsleistung von 10 Watt equivalent isotropically radiated power (EIRP) überschreitet, ist zusätzlich zu Ihrer Anzeige der Neuerrichtung beziehungsweise Verlegung auch eine Anzeige Ihrer ortsfesten Amateurfunkanlage nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) nötig. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen zur Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen gemäß BEMFV.
Online-Dienst
Neu errichtete Amateurfunkstellen oder die dauerhafte Verlegung Ihrer Amateurfunkstellen online melden
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Anzeige
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Zulassung zur Teilnehme am Amateurfunkdienst.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Absatz 4 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- § 15 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- Abschnitt 3 der aktuellen Fassung der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA - BNetzABGebV)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf für diese Leistung vorgesehen.
Verfahrensablauf
Ihre Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise der dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle können Sie online oder formlos per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.
Anzeige online einreichen:
- Rufen Sie die Online-Anzeige auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
- Senden Sie Ihre Anzeige online ab.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihre Anzeige.
- Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
- Sie überweisen die Gebühr.
Anzeige formlos per Post oder E-Mail einreichen:
- Schicken Sie Ihre Anzeige formlos per E-Mail oder per Post an die Bundesnetzagentur.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihre Anzeige.
- Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
- Sie überweisen die Gebühr.
Fristen
Die Anzeige auf Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise auf Verlegung des Standorts muss vor Inbetriebnahme der Amateurfunkstelle gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Kosten
Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der gestellten Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.: Gebühr 18.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.09.2022
Stichwörter
Änderung Amateurfunk, Veröffentlichung Rufzeichenliste, BEMFV, Funkamateurin, Anschriftenänderung, Rufzeichenabfrage, Amateurfunk, Funkamateur, BNetzA, Bundesnetzagentur, Rufzeichen, Amateurfunkdienst, Umzug, Amateurfunker, Rufzeichenliste, Amateurfunkstelle, Adressänderung, Selbsterklärung, Standortbescheinigung, Änderung persönlicher Daten