• Gammertingen (Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg)
Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle bzw. dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle Entgegennahme

Neu errichtete Amateurfunkstellen oder die dauerhafte Verlegung Ihrer Amateurfunkstellen melden

Wenn Sie als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteiltem Amateurfunk-Rufzeichen Ihre ortsfesten Amateurfunkstellen neu einrichten oder dauerhaft verlegen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.

Beschreibung

Mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst haben Sie mindestens einen Standort einer ortsfesten Amateurfunkstelle angegeben. Möchten Sie diesen Standort, zum Beispiel aufgrund eines Umzuges, dauerhaft verlegen, so müssen Sie dies der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Eine Verlegung gilt dann als dauerhaft, wenn sie für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten vorgesehen ist.

Wenn Sie neben Ihrer bestehenden eine weitere ortsfeste Amateurfunkstelle errichten möchten, benötigt die BNetzA vorab ebenfalls eine Meldung von Ihnen.

Falls Ihre angezeigte ortsfeste Amateurfunkstelle eine Strahlungsleistung von 10 Watt equivalent isotropically radiated power (EIRP) überschreitet, ist zusätzlich zu Ihrer Anzeige der Neuerrichtung beziehungsweise Verlegung auch eine Anzeige Ihrer ortsfesten Amateurfunkanlage nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) nötig. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen zur Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen gemäß BEMFV.

Online-Dienst

Neu errichtete Amateurfunkstellen oder die dauerhafte Verlegung Ihrer Amateurfunkstellen online melden

ID: B100019_111359830

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225

Adresse

Hausanschrift

Canisiusstr. 21

55122 Mainz

Kontakt

Fax: +49 6131 185016

Telefon Festnetz: +49 613118 0

E-Mail: 225.Postfach@bnetza.de

Internet

Version

Technisch geändert am 17.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10

Adresse

Hausanschrift

Alter Hellweg 56

44379 Dortmund

Öffnungszeiten

* Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0231 99550

Fax: 0231 9955180

E-Mail: Dort10-Pruefung@BNetzA.de

Internet

Version

Technisch geändert am 11.12.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Anzeige

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Zulassung zur Teilnehme am Amateurfunkdienst.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf für diese Leistung vorgesehen.

Verfahrensablauf

Ihre Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise der dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle können Sie online oder formlos per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.

Anzeige online einreichen:

  • Rufen Sie die Online-Anzeige auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Senden Sie Ihre Anzeige online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihre Anzeige.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.
     

Anzeige formlos per Post oder E-Mail einreichen:

  • Schicken Sie Ihre Anzeige formlos per E-Mail oder per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihre Anzeige.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Fristen

Die Anzeige auf Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise auf Verlegung des Standorts muss vor Inbetriebnahme der Amateurfunkstelle gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Kosten

Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der gestellten Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.: Gebühr 18.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.09.2022

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

Rufzeichenliste, Rufzeichenabfrage, Amateurfunkdienst, Änderung Amateurfunk, Funkamateurin, Anschriftenänderung, Standortbescheinigung, Amateurfunkstelle, Rufzeichen, Bundesnetzagentur, BEMFV, Umzug, Amateurfunker, Funkamateur, Selbsterklärung, Änderung persönlicher Daten, BNetzA, Amateurfunk, Adressänderung, Veröffentlichung Rufzeichenliste

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English