Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle bzw. dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle EntgegennahmeOnline erledigen

    Neu errichtete Amateurfunkstellen oder die dauerhafte Verlegung Ihrer Amateurfunkstellen melden

    Wenn Sie als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteiltem Amateurfunk-Rufzeichen Ihre ortsfesten Amateurfunkstellen neu einrichten oder dauerhaft verlegen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.

    Beschreibung

    Mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst haben Sie mindestens einen Standort einer ortsfesten Amateurfunkstelle angegeben. Möchten Sie diesen Standort, zum Beispiel aufgrund eines Umzuges, dauerhaft verlegen, so müssen Sie dies der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Eine Verlegung gilt dann als dauerhaft, wenn sie für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten vorgesehen ist.

    Wenn Sie neben Ihrer bestehenden eine weitere ortsfeste Amateurfunkstelle errichten möchten, benötigt die BNetzA vorab ebenfalls eine Meldung von Ihnen.

    Falls Ihre angezeigte ortsfeste Amateurfunkstelle eine Strahlungsleistung von 10 Watt equivalent isotropically radiated power (EIRP) überschreitet, ist zusätzlich zu Ihrer Anzeige der Neuerrichtung beziehungsweise Verlegung auch eine Anzeige Ihrer ortsfesten Amateurfunkanlage nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) nötig. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen zur Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen gemäß BEMFV.

    Online-Dienst

    Neu errichtete Amateurfunkstellen oder die dauerhafte Verlegung Ihrer Amateurfunkstellen online melden

    ID: B100019_111359830

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Hellweg 56

    44379 Dortmund

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0231 9955180

    Telefon Festnetz: 0231 99550

    E-Mail: Dort10-Pruefung@BNetzA.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Zulassung zur Teilnehme am Amateurfunkdienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf für diese Leistung vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Ihre Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise der dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle können Sie online oder formlos per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.

    Anzeige online einreichen:

    • Rufen Sie die Online-Anzeige auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
    • Senden Sie Ihre Anzeige online ab.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihre Anzeige.
    • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
    • Sie überweisen die Gebühr.
       

    Anzeige formlos per Post oder E-Mail einreichen:

    • Schicken Sie Ihre Anzeige formlos per E-Mail oder per Post an die Bundesnetzagentur.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihre Anzeige.
    • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
    • Sie überweisen die Gebühr.

    Fristen

    Die Anzeige auf Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise auf Verlegung des Standorts muss vor Inbetriebnahme der Amateurfunkstelle gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der gestellten Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.: Gebühr 18.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Rufzeichen, Amateurfunk, BEMFV, Änderung Amateurfunk, BNetzA, Selbsterklärung, Standortbescheinigung, Bundesnetzagentur, Amateurfunker, Änderung persönlicher Daten, Funkamateur, Amateurfunkdienst, Adressänderung, Rufzeichenabfrage, Veröffentlichung Rufzeichenliste, Anschriftenänderung, Umzug, Amateurfunkstelle, Rufzeichenliste, Funkamateurin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English