Verzicht auf eine bestehende weitere Rufzeichenzuteilung oder die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst Entgegennahme

    Verzicht auf Amateurfunk-Zulassung oder Rufzeichenzuteilungen erklären

    Gegenüber der Bundesnetzagentur können Sie Ihren Verzicht auf Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst oder eine Ihrer Rufzeichenzuteilungen erklären.

    Beschreibung

    Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und benötigen Ihre Zulassung oder eines Ihrer Rufzeichen nicht mehr? Dann können Sie gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) Ihren Verzicht erklären.

    Senden Sie eine Verzichtserklärung an die BNetzA, wenn Sie Folgendes nicht weiter benötigen:

    • Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und Ihre damit verbundene, personengebundene Rufzeichenzuteilung,
    • Ihr Ausbildungsrufzeichen,
    • Ihr Klubstationsrufzeichen oder
    • Ihre Rufzeichenzuteilung für eine fernbedient oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle.

    Bitte beachten Sie: Mit dem Verzicht auf Ihre personengebundene Rufzeichenzuteilung verzichten Sie gleichzeitig auf alle weiteren Rufzeichenzuteilungen, die Ihnen gegebenenfalls zusätzlich zugeteilt sind. Sie sind dann zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nicht mehr berechtigt.

    Der Verzicht wird spätestens zum Ende des Monats, in welchem die Erklärung bei der BNetzA eingeht, wirksam. Erst dann endet Ihre Beitragspflicht. Bis dahin fällige Beiträge werden nacherhoben.

    Online-Dienst

    Verzicht auf Amateurfunk-Zulassung oder Rufzeichenzuteilungen online erklären

    ID: B100019_111299596

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behör-dengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225

    Adresse

    Hausanschrift

    Canisiusstr. 21

    55122 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 185016

    Telefon Festnetz: +49 613118 0

    E-Mail: 225.Postfach@bnetza.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Hellweg 56

    44379 Dortmund

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0231 99550

    Fax: 0231 9955180

    E-Mail: Dort10-Pruefung@BNetzA.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Ihre Zuteilungs- oder Zulassungsurkunde im Original

    Voraussetzungen

    • Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen und verfügen somit über ein personengebundenes Rufzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Verzichtserklärung online oder per Post einreichen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
    • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
    • Senden Sie Ihre Zulassungs- oder Zuteilungsurkunde im Original an die BNetzA. Sofern Sie über diese nicht mehr verfügen, benötigt die BNetzA eine ebenfalls formlose Verlusterklärung.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten
      • eine Verzichtsbestätigung und
      • eine Zahlungsaufforderung.
    • Sie bezahlen die Gebühr.

    Per Post:

    • Schicken Sie eine formlose, eigenhändig unterschriebene Verzichtserklärung per Post an die BNetzA und fügen Sie dieser Ihre Zulassungs- oder Zuteilungsurkunde bei. Sofern Sie über diese nicht mehr verfügen, benötigt die BNetzA eine ebenfalls formlose Verlusterklärung.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten
      • eine Verzichtsbestätigung und
      • eine Zahlungsaufforderung.
    • Sie bezahlen die Gebühr.

    Fristen

    Es gibt keine Antragsfrist.

    Genehmigungsfiktion: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Für diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben. Verzichten Sie nicht auf Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateur-funkdienst, sondern "lediglich" auf eine weitere Rufzeichenzuteilung, wird der Verzicht gebührenfrei bearbeitet.: Gebühr 15.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    BNetzA, Verzicht, Amateurfunkgenehmigung, Bundesnetzagentur, Beitragsbefreiung, Rufzeichen, Amateurfunkzulassung, Amateurfunk, Amateurfunklizenz, Verzichtserklärung, Teilnahme am Amateurfunk, Rufzeichenzuteilung, Funkamateur, Zulassung zum Amateurfunkdienst, Amateurfunkdienst, Amateurfunker

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English