Weiteres Rufzeichen für das Betreiben einer Amateurfunkstelle als Klubstation Zuteilung

    Zuteilung oder Verlängerung der Zuteilungsdauer eines Klubstationsrufzeichens beantragen

    Wenn Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzliches Rufzeichen für den Betrieb einer Amateurfunkstelle als Klubstation zuteilen lassen.

    Beschreibung

    Eine Klubstation ist eine Amateurfunkstelle, die von einer Gruppe von Funkamateurinnen und Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird.

    Wenn Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen sind, können Sie die Zuteilung eines Rufzeichens für eine Klubstation bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Sie müssen dafür von der Leitung Ihrer Gruppe als verantwortliche Person für die Klubstation benannt worden sein.

    Die für den Funkbetrieb zulässigen Frequenzbereiche und maximalen Sendeleistungen richten sich nach der in Ihrer Zuteilungsurkunde eingetragenen Amateurfunk-Zeugnisklasse. Es existieren die Amateurfunk-Zeugnisklassen

    • E und
    • A.

    Mit der Rufzeichen-Zuteilung werden folgende Ihrer persönlichen Daten in der Rufzeichenliste und Rufzeichenabfrage auf den Internetseiten der BNetzA veröffentlicht:

    • Ihr Name und
    • Ihre Amateurfunk-Zeugnisklasse in Verbindung mit dem Ihnen zugeteilten Amateurfunkrufzeichen.

    Sollten Sie nicht widersprechen, werden außerdem Ihre Adresse und der Standort Ihrer Amateurfunkstelle veröffentlicht. Sie können dieser Veröffentlichung widersprechen, indem Sie

    • dies im Antrag angeben oder
    • sich zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich dagegen aussprechen.

    Abweichend von den Regelungen für die übrigen Rufzeichenzuteilungen des Amateurfunkdienstes können für Klubstationen auch Rufzeichen mit 4- bis 7-stelligem Suffix oder 1-stelligem Suffix zugeteilt werden. Solche Rufzeichen werden Ihnen befristet zugeteilt:

    • der maximale Zuteilungszeitraum für Klubstationsrufzeichen mit 1-stelligem Suffix beträgt 5 Jahre,
    • der für Klubstationsrufzeichen mit 4- bis 7-stelligem Suffix 1 Jahr.

    Befristete Rufzeichenzuteilungen können grundsätzlich verlängert werden. Dazu ist eine rechtszeitige Antragsstellung vor Ablauf des Zuteilungszeitraums erforderlich. Rufzeichenzuteilungen mit 4- bis 7-stelligem Suffix sind jedoch nicht verlängerbar.

    Im Antrag können Sie Rufzeichenwünsche angeben. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Rufzeichen besteht jedoch nicht.

    Online-Dienst

    Zuteilung oder Verlängerung der Zuteilungsdauer eines Klubstationsrufzeichens online beantragen

    ID: B100019_111299594

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225

    Adresse

    Hausanschrift

    Canisiusstr. 21

    55122 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 185016

    Telefon Festnetz: +49 613118 0

    E-Mail: 225.Postfach@bnetza.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Hellweg 56

    44379 Dortmund

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0231 99550

    Fax: 0231 9955180

    E-Mail: Dort10-Pruefung@BNetzA.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • formloser Nachweis über das Bestehen einer Vereinigung von Funkamateuren. Ist die Vereinigung der BNetzA bekannt, wird kein Nachweis benötigt.

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen und verfügen somit über ein personengebundenes Rufzeichen.
    • Die Leitung Ihrer Gruppe von Funkamateurinnen und Funkamateuren hat Sie zur verantwortlichen Person für die Klubstation benannt.

    Für die Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens mit 4- bis 7-stelligem Suffix:

    • Sie stellen Ihren Antrag auf Basis eines plausiblen besonderen allgemeinen Anlasses im Sinne des Rufzeichenplans.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Zuteilung oder Verlängerung eines Rufzeichens für das Betreiben einer Amateurfunkstelle als Klubstation können Sie online oder schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
    • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten
      • Ihre Zuteilungsurkunde und
      • eine Zahlungsaufforderung.
    • Sie überweisen die Gebühr.

    Schriftlicher Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
    • Sie können das Formular wahlweise
    • direkt online ausfüllen
    • oder es herunterladen und dann ausfüllen.
    • Schicken Sie den unterschriebenen Antrag anschließend per E-Mail oder Post an die BNetzA.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
    • Die BNetzA sendet Ihnen
      • eine Zuteilungsurkunde und
      • eine Zahlungsaufforderung.
    • Sie überweisen die Gebühr.

    Fristen

    Antragsfrist: 0 bis 3 Monate (Reichen Sie Ihren Antrag auf Rufzeichenzuteilung bitte frühestens 3 Monate vor Beginn des gewünschten Zuteilungszeitraums ein. Die Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens mit 1-buchstabigem oder 4- bis 7-stelligem Suffix sollten Sie spätestens 1 Monat vor Beginn des gewünschten Zuteilungszeitraums beantragen. Die Verlängerung der Rufzeichenzuteilung müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Zuteilungszeitraums beantragen.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen (Die Bearbeitung von Anträgen für die Zuteilung von Klubstationsrufzeichen mit 4- bis 7-stelligem Suffix kann länger als 4 Wochen dauern.)

    Kosten

    Für diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.: Gebühr 39.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    BNetzA, Rufzeichen, Klub, Bundesnetzagentur, Contestgruppe, Teilnahme am Amateurfunk, Klubstationsrufzeichen, Amateurfunklizenz, Amateurfunker, Klubstation, Funkamateur, Amateurfunkdienst, Rufzeichenzuteilung, Amateurfunk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English