Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung beantragen
Die Teilnahme zur Amateurfunkprüfung können Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Beschreibung
Damit Sie in Deutschland zum Amateurfunkdienst zugelassen werden können, müssen Sie eine deutsche Amateurfunkprüfung erfolgreich absolvieren oder die Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder Amateurfunk-Genehmigung beantragen.
Die Teilnahme an einer deutschen Amateurfunkprüfung können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Die Zulassung zur Amateurfunkprüfung erfolgt in Form einer Einladung zur Amateurfunkprüfung.
Die Amateurfunkprüfung findet im Multiple-Choice-Verfahren statt und besteht aus den 3 Teilen:
- betriebliche Kenntnisse,
- Kenntnisse von Vorschriften und
- technische Kenntnisse.
Um die Amateurfunkprüfung erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie jeden der 3 Prüfungsteile bestehen. Wenn Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese wiederholen.
Zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung können Sie die entsprechenden Kataloge mit Prüfungsfragen nutzen, die Sie auf den Internetseiten der BNetzA finden.
Teilnahme an einer Zusatzprüfung
Falls Sie bereits eine Amateurfunk-Prüfung Klasse E abgelegt haben, können Sie durch eine Zusatzprüfung von Klasse E in die Klasse A aufsteigen. Bei dieser Zusatzprüfung müssen Sie ausschließlich den Prüfungsteil technische Kenntnisse für die Klasse A ablegen. Sollten Sie die Amateurfunkprüfung der Klasse E im Ausland abgelegt haben, beantragen Sie bitte zunächst die Anerkennung.
Bitte beachten Sie: Funkprüfungen und Funklizenzen anderer Funkdienste oder andere Tätigkeitsnachweise können nicht als Ersatz für das Ablegen einer Amateurfunkprüfung anerkannt werden.
Online-Dienst
Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag
Wenn Sie eine Zusatzprüfung zur Klasse A beantragen:
- Ihr Amateurfunkzeugnis der Klasse 3 oder Klasse E oder
- Nachweis der BNetzA über die Anerkennung Ihrer ausländischen Amateurfunkprüfungsbescheinigung oder Amateurfunk-Genehmigung, die gegenüber der deutschen Klasse 3 oder Klasse E gleichwertig ist.
Wenn Sie die Teilnahme zur Amateurfunkprüfung per E-Mail oder Post beantragen, benötigen Sie ergänzend als Identifikationsmittel:
- eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises oder
- eine Kopie Ihres Reisepasses
Voraussetzungen
Sie möchten den Amateurfunkdienst nicht zu kommerziellen Zwecken ausüben.
Für die Zulassung zur Zusatzprüfung für die Klasse A:
- Sie haben die Amateurfunkprüfung für die Klasse E erfolgreich absolviert.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 1 und 2 Amateurfunkgesetz (AFuG)
- §§ 3 bis 7 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- § 8 Absatz 1 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- Abschnitt 3 der aktuellen Fassung der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA - BNetzABGebV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Zulassung zur Teilnahme an der Amateurfunkprüfung können Sie online, per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus. Wählen Sie hier auch:
- die gewünschte Prüfungsart,
- den Prüfungsort und
- das Prüfungsdatum.
- Laden Sie gegebenenfalls Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
- Die BNetzA sendet Ihnen einen Zwischenbescheid und eine Zahlungsaufforderung mit Angabe einer Zahlungsfrist.
- Sie überweisen die Gebühr.
- Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin.
- Sie legen die Prüfung in der Regel in einer der Außenstellen der BNetzA ab.
- Bestehen Sie die Prüfung, wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgestellt.
- Sollten Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese innerhalb von 24 Monaten nachholen.
Antrag per E-Mail oder Post:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
- Sie können das Formular wahlweise
- direkt online ausfüllen
- oder es herunterladen und dann ausfüllen.
- Im Antragsformular wählen Sie auch:
- das Prüfungsdatum.
- den Prüfungsort und
- die gewünschte Prüfungsart,
- Schicken Sie den unterschriebenen Antrag anschließend entweder per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
- Die BNetzA sendet Ihnen einen Bescheid und eine Zahlungsaufforderung mit Angabe einer Zahlungsfrist.
- Sie überweisen die Gebühr.
- Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin.
- Sie legen die Prüfung in der Regel in einer der Außenstellen der BNetzA ab.
- Bestehen Sie die Prüfung, wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgestellt.
Sollten Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese innerhalb von 24 Monaten nachholen.
Fristen
Anhörungsfrist: 24 Monate (Für den Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Amateurfunkprüfung gibt es keine Frist. Wenn Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese innerhalb von 24 Monaten wiederholen. Sie sollten die Zulassung zur Wiederholungsprüfung spätestens 8 Wochen vor Ablauf dieser 24 Monate beantragen. Eine Zusatzprüfung können Sie nur als erneute Zusatzprüfung vollständig wiederholen.)
Bearbeitungsdauer
1 bis 21 Tage
Kosten
Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem gestellten Antrag auf Ausstellung einer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung werden grundsätzlich einmalige Gebühren in Abhängigkeit der gewählten Prüfungsart erhoben.: Gebühr ab 41.00 EUR bis 84.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Weitere Informationen
- Termine für Amateurfunkprüfungen und Prüfungsorte der Bundesnetzagentur auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
- Fragenkatalog Technische Kenntnisse der Klasse E auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
- Fragenkatalog Technische Kenntnisse der Klasse A auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
- Fragenkatalog Betriebliche Kenntnisse und Kenntnisse von Vorschriften für die Klassen A und E auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
- Einzelheiten zur Durchführung der Amateurfunk-Prüfung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
- Einzelheiten zu Prüfungsinhalten und -Anforderungen sowie zu Zusatzprüfungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
- Weitere Informationen zum Amateurfunk, zu Verfügungen und Mitteilungen, Statistiken und Kurzzeitzuteilungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
- Einzelheiten zur Umsetzung harmonisierter Regelungen der CEPT auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
- Einzelheiten zur Umsetzung harmonisierter Regelungen für die CEPT-Novice-Klasse auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.09.2022
Stichwörter
Amateurfunkzeugnis, Prüfung, Rufzeichen, Amateurfunkdienst, Novice-Prüfungsbescheinigung, HAREC, Klasse E, Zusatzprüfung Morsen, Prüfungsbescheinigung, Funkamateur, Klasse A, BNetzA, Bundesnetzagentur, Amateurfunk, Amateurfunkprüfung