Anzeige zum Aufbau und zur Außerbetriebnahme von Ladepunkten Entgegennahme

    Aufbau und Außerbetriebnahme von öffentlich zugänglichen Ladepunkten anzeigen

    Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte in oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre Ladepunkte einem anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge in Betrieb oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur per Anzeige mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre öffentlich zugänglichen Ladepunkte an einen anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen.

    Die Anzeigepflicht gilt für alle Normalladepunkte, die nach dem 17.03.2016 in Betrieb genommen wurden sowie für sämtliche Schnellladepunkte.

    Normalladepunkte haben eine Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt.
    Schnellladepunkte haben eine Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt.

    Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von anderen genutzt werden kann.

    Online-Dienst

    Meldeportal der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Ladensäulenregister

    ID: B100019_116821672

    Beschreibung

    Das Meldeportal der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Ladesäulenregister bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Anzeigepflichten für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge online nachzukommen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 620 - Ladepunktanzeige

    Adresse

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 14-0

    E-Mail: ladesaeulenverordnung@bnetza.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Betreiber von Schnellladepunkten müssen zusätzlich durch Beifügung eines durch eine qualifizierte Elektrofachkraft unterschriebenen Inbetriebnahmeprotokolls die Einhaltung der technischen Anforderungen der Verordnung nachweisen.

    Voraussetzungen

    Sie planen einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zu installieren oder betreiben bereits öffentlich zugängliche Normal- oder Schnellladepunkte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte. 

    Verfahrensablauf

    Sie können die Anzeige per Online-Formular stellen.

    Anzeige des Aufbaus oder der Außerbetriebnahme:

    • Registrieren Sie sich auf dem Meldeportal zum Ladesäulenregister oder wählen Sie sich in Ihr bestehendes Konto ein.
    • Öffnen Sie im Meldeportal das Online-Formular zu Anzeige einer öffentlich zugänglichen Ladestation.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Senden Sie das Formular elektronisch ab.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anzeige und übermittelt Ihnen im Portal eine Rückfrage oder bestätigt Ihre Angaben.
    • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite die Ladepunkte, wenn die Anzeige vollständig ist und bestätigt wurde.

    Anzeige eines Betreiberwechsels:

    • Wählen Sie sich im Meldeportal zum Ladesäulenregister in Ihr bestehendes Betreiberkonto ein.
    • Wählen Sie in Ihrer Tabellenübersicht die für einen Betreiberwechsel anzuzeigenden Ladestationen aus.
    • Definieren Sie den zukünftigen Betreiber durch Eingabe seiner Betreiber-ID und den Zeitpunkt des Betreiberwechsels.
    • Schicken Sie die Anzeige des Betreiberwechsels ab.
    • Der neue Betreiber muss die Anzeige in seinem Betreiberkonto bestätigen.

    Fristen

    • Anzeigefrist bis 2 Wochen nach Inbetriebnahme
    • Außerbetriebnahmen sind unverzüglich mitzuteilen

    Antragsfrist: 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Tage

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Stichwörter

    Ladeeinrichtungen, Ladepunkte, Normalladepunkte, Ladestationen, aufladen, Wallbox, elektro, E-Auto, Elektroauto, Elektromobil, Schnellladepunkte, Ladesäulen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English