Hinweise bzw. Meldung von Verstößen gem. § 4d FinDAG an die BaFin-Hinweisgeberstelle Entgegennahme

    Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich melden

    Wenn Sie Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich haben, können Sie sich anonym an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

    Beschreibung

    Die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nimmt Hinweise zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften entgegen.

    Wenn Sie Hinweise zu Verstößen haben, können Sie sich vertraulich an die Hinweisgeberstelle der BaFin wenden oder diese anonym über das elektronische Hinweisgebersystem melden. Dies wird auch als "Whistleblowing" bezeichnet.

    Dabei geht es um Verstöße zu den Gebieten, die die BaFin beaufsichtigt. Die BaFin beaufsichtigt neben Banken, Finanzdienstleistern, Zahlungs- und E-Geldinstituten auch private Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Zudem ist sie für die Aufsicht über Kapitalverwaltungsgesellschaften und den Wertpapierhandel zuständig. Die BaFin sorgt für die Einhaltung der geltenden Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen.

    Die BaFin bittet um Verständnis, dass die Rückmeldung und die Ergebnismitteilung nur solche Informationen enthalten können, die mit den Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten der BaFin vereinbar sind. Auch kann die BaFin Sie nicht bei der Durchsetzung etwaiger individueller Ansprüche unterstützen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.

    Über eventuelle Ansprüche zwischen Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber und Ihnen zum Ausgleich von Schäden, die aufgrund der Meldung bei der BaFin entstanden sind, entscheiden ebenfalls die Zivilgerichte. Wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei Ihrer Wahl oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle, wenn Sie Rechtsschutz wegen Benachteiligung suchen.

    Online-Dienst

    Elektronisches Hinweisgebersystem der BaFin

    ID: B100019_118247151

    Beschreibung

    Das Business Keeper Monitoring System (BKMS) gibt Ihnen die Möglichkeit, der BaFin komplett anonym Hinweise zu schicken. Das BKMS gewährleistet hierbei, dass eine Rückverfolgung zur hinweisgebenden Person auch technisch ausgeschlossen ist.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Hinweisgeberstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Hausanschrift

    Justus-von-Liebig-Straße 28

    53121 Bonn

    Öffnungszeiten

    * Montag 9:00 - 15:00 Uhr * Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr * Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr * Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr * Freitag 9:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 41082355

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Wenn Sie Unterlagen haben, die Hinweise belegen, können Sie diese einreichen.

    Voraussetzungen

    Sie möchten Hinweise zu Verstößen im Finanzdienstleistungsbereich melden und als Whistleblower geschützt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Konkrete Hinweise können Sie der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die folgenden Kommunikationswege melden:

    • Elektronisches Hinweisgebersystem  
    • Post
    • Onlineformular
    • telefonisch 
    • persönlich.

    Die Hinweisgeberstelle der BaFin bearbeitet Ihren Fall in jedem Fall vertraulich. 


    Elektronisches Hinweisgebersystem:

    • Öffnen Sie das Hinweisgebersystem der BaFin. 
    • Klicken Sie auf "Meldung abgeben" beziehungsweise loggen Sie sich mit Klick auf "Login" ein, wenn Sie bereits einen elektronischen Postkasten eingerichtet haben.
    • Folgen Sie den Schritten im angezeigten Meldeformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
      • Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
      • Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
      • Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
      • Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät, zum Beispiel Rechner, Laptop oder Mobiltelefon, das Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
    • Schicken Sie das Formular online ab.
    • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

    Per Post:

    • Beschreiben Sie die Verstöße in einem formlosen Anschreiben.
    • Senden Sie das Schreiben an die Hinweisgeberstelle der BaFin.
    • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

    Per Onlineformular:

    • Folgen Sie den Schritten im Onlineformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
      • Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
      • Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
      • Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
      • Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät, zum Beispiel Rechner, Laptop oder Mobiltelefon, das Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
    • Schicken Sie das Formular online ab.
    • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

    Per Telefon:

    • Wählen Sie die Nummer der Hinweisgeberstelle der BaFin. 
    • Beschreiben Sie Ihr Anliegen.
    • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

    Persönlich:

    • Vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin.
    • Suchen Sie die Hinweisgeberstelle der BaFin in Bonn auf und schildern Sie die Verstöße persönlich.
    • Die BaFin prüft Ihre Meldung.
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    7 Tage (Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung von der BaFin.)

    3 bis 6 Monate (Die BaFin gibt Ihnen in der Regel innerhalb von 3 Monaten, in besonders umfangreichen Fällen innerhalb von 6 Monaten, eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand und teilt nach Abschluss des Verfahrens das Ergebnis mit, soweit dies mit gesetzlich vorgegebenen Verschwiegenheitspflichten vereinbar ist.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 11.12.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Stichwörter

    Finanzdienstleistungen, Whistleblower, Finanzen, Verstöße, Meldung, Whistleblowing, Verstoß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English