Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich melden
Wenn Sie Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich haben, können Sie sich anonym an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
Beschreibung
Die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nimmt Hinweise zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften entgegen.
Wenn Sie Hinweise zu Verstößen haben, können Sie sich vertraulich an die Hinweisgeberstelle der BaFin wenden oder diese anonym über das elektronische Hinweisgebersystem melden. Dies wird auch als "Whistleblowing" bezeichnet.
Dabei geht es um Verstöße zu den Gebieten, die die BaFin beaufsichtigt. Die BaFin beaufsichtigt neben Banken, Finanzdienstleistern, Zahlungs- und E-Geldinstituten auch private Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Zudem ist sie für die Aufsicht über Kapitalverwaltungsgesellschaften und den Wertpapierhandel zuständig. Die BaFin sorgt für die Einhaltung der geltenden Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen.
Die BaFin bittet um Verständnis, dass die Rückmeldung und die Ergebnismitteilung nur solche Informationen enthalten können, die mit den Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten der BaFin vereinbar sind. Auch kann die BaFin Sie nicht bei der Durchsetzung etwaiger individueller Ansprüche unterstützen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
Über eventuelle Ansprüche zwischen Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber und Ihnen zum Ausgleich von Schäden, die aufgrund der Meldung bei der BaFin entstanden sind, entscheiden ebenfalls die Zivilgerichte. Wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei Ihrer Wahl oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle, wenn Sie Rechtsschutz wegen Benachteiligung suchen.
Online-Dienst
Elektronisches Hinweisgebersystem der BaFin
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Hinweisgeberstelle
Adresse
Postanschrift
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Montag 9:00 - 15:00 Uhr * Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr * Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr * Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr * Freitag 9:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 41082355
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Wenn Sie Unterlagen haben, die Hinweise belegen, können Sie diese einreichen.
Voraussetzungen
Sie möchten Hinweise zu Verstößen im Finanzdienstleistungsbereich melden und als Whistleblower geschützt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Konkrete Hinweise können Sie der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die folgenden Kommunikationswege melden:
- Elektronisches Hinweisgebersystem
- Post
- Onlineformular
- telefonisch
- persönlich.
Die Hinweisgeberstelle der BaFin bearbeitet Ihren Fall in jedem Fall vertraulich.
Elektronisches Hinweisgebersystem:
- Öffnen Sie das Hinweisgebersystem der BaFin.
- Klicken Sie auf "Meldung abgeben" beziehungsweise loggen Sie sich mit Klick auf "Login" ein, wenn Sie bereits einen elektronischen Postkasten eingerichtet haben.
- Folgen Sie den Schritten im angezeigten Meldeformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
- Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
- Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
- Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät, zum Beispiel Rechner, Laptop oder Mobiltelefon, das Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
- Schicken Sie das Formular online ab.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Per Post:
- Beschreiben Sie die Verstöße in einem formlosen Anschreiben.
- Senden Sie das Schreiben an die Hinweisgeberstelle der BaFin.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Per Onlineformular:
- Folgen Sie den Schritten im Onlineformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
- Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
- Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
- Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät, zum Beispiel Rechner, Laptop oder Mobiltelefon, das Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
- Schicken Sie das Formular online ab.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Per Telefon:
- Wählen Sie die Nummer der Hinweisgeberstelle der BaFin.
- Beschreiben Sie Ihr Anliegen.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Persönlich:
- Vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin.
- Suchen Sie die Hinweisgeberstelle der BaFin in Bonn auf und schildern Sie die Verstöße persönlich.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
7 Tage (Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung von der BaFin.)
3 bis 6 Monate (Die BaFin gibt Ihnen in der Regel innerhalb von 3 Monaten, in besonders umfangreichen Fällen innerhalb von 6 Monaten, eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand und teilt nach Abschluss des Verfahrens das Ergebnis mit, soweit dies mit gesetzlich vorgegebenen Verschwiegenheitspflichten vereinbar ist.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 11.12.2024
Stichwörter
Whistleblowing, Meldung, Verstoß, Whistleblower, Finanzen, Verstöße, Finanzdienstleistungen