Anzeige eines Instituts i.S.d. KWG über das Entstehen, die Veränderungen in der Höhe oder die Beendigung einer bedeutenden Beteiligung an anderen Unternehmen Entgegennahme

    Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete Unternehmensbeteiligungen von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren

    Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren. Gleiches gilt, wenn sich Ihre Unternehmensbeteiligungen ändern.

    Beschreibung

    Genauso wie andere Unternehmen auch können Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut Unternehmensbeteiligungen erwerben und veräußern. Auf diese Weise erhalten Sie beispielsweise Stimmrechte oder das Recht auf Gewinnbeteiligung.
    Sobald Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut eine bedeutende Beteiligung an einem anderen Unternehmen erwerben, müssen Sie die Deutsche Bundesbank darüber informieren.
    Eine bedeutende Beteiligung ist dann gegeben, wenn Sie 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung dieses Unternehmens ausüben können. Informationen zur Berechnung und Beurteilung einer bedeutenden Beteiligung finden Sie auf der Internetseite der BaFin.
    Auch wenn sich an dieser bedeutenden Unternehmensbeteiligung etwas ändert, müssen Sie dies melden. In dieser sogenannten Aktivischen Beteiligungsanzeige müssen Sie unter anderem angeben:

    • Anlass der Anzeige: Entstehung, Veränderung, Beendigung
    • Art des Unternehmens, an dem Sie Anteile halten
    • Angaben zur prozentualen Höhe Ihrer Beteiligung am gesamten Nominalkapital des Unternehmens (Beteiligungsquote)

    Die Deutsche Bundesbank leitet Ihre Beteiligungsanzeige dann an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsche Bundesbank

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100602

    60306 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Wilhelm-Epstein-Straße 14

    60431 Frankfurt am Main

    Stichwörter

    Bundesbank

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Deutsche Bundesbank - Übersicht der Hauptverwaltungen und Filialen

    Internet

    Stichwörter

    Hauptverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Deutsche Bundesbank - ExtraNet Kundenberatungscenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Epstein-Straße 14

    60431 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 95663101

    Fax: +49 69 9566503101

    E-Mail: info@bundesbank.de

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei komplexen Beteiligungsstrukturen: vollständig ausgefülltes Formular "Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen"

    Formulare

    Voraussetzungen

    Beteiligungen an anderen Unternehmen müssen Sie melden, wenn

    • Ihr Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut Beteiligungen an anderen Unternehmen
      • erwirbt
      • erhöht oder vermindert oder
      • beendet.
    • es sich bei der oder den Beteiligungen um "bedeutende Beteiligungen" im Sinne des Kreditwesengesetzes handelt, das bedeutet, Ihr Institut hält
      • direkt oder indirekt mindestens 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte eines Unternehmens oder
      • eine andere Möglichkeit, um maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung dieses Unternehmens auszuüben.

    Änderungen an Unternehmensbeteiligungen müssen Sie melden, wenn

    • die Unternehmensbeteiligung des Instituts bestimmte Schwellenwerte erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Diese Schwellenwerte sind gestaffelt:
      • 20 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens,
      • 30 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens oder
      • 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens,
    • das Unternehmen, an dem das Institut Anteile hält, ein Tochterunternehmen wird oder nicht mehr ist,
    • die gehaltenen Anteile an dem Unternehmen nicht mehr oder nunmehr dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb zu dienen,
    • unmittelbar gehaltene Anteile ganz oder teilweise auf ein Tochterunternehmen übertragen werden,
    • sich bei ganz oder teilweise mittelbar gehaltenen Anteilen
      • die Anzahl oder die Identität der zwischengeschalteten Unternehmen verändert oder
      • die Anteile nunmehr ganz oder teilweise vom Institut selbst gehalten oder
      • unter den Beteiligten umverteilt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Um die Deutsche Bundesbank über den Status Ihrer Unternehmensbeteiligungen zu informieren, können Sie die e-Business-Plattform der Deutschen Bundesbank "ExtraNet" nutzen. Alternativ können Sie Ihre Beteiligungsanzeige in Papierform einreichen, zum Beispiel, wenn Ihnen die Bundesbank-Identifikationsnummer Ihres Unternehmens nicht bekannt ist.

    Beteiligungsanzeige über die "ExtraNet"-Plattform der Deutschen Bundesbank einreichen:

    • Rufen Sie die "ExtraNet"-Plattform der Deutschen Bundesbank im Internet auf.
      • Gegebenenfalls müssen Sie sich zunächst noch registrieren und ein Nutzerkonto anlegen.
      • Damit Sie Ihre Beteiligungsanzeige papierlos einreichen können, müssen Sie vorab eine einmalige Erklärung zur papierlosen Einreichung (Einreichungserklärung) bei der jeweils zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank abgeben, in der Sie die beleglos eingereichten Meldungen als verbindlich anerkennen.
    • Navigieren Sie zu den folgenden Formularen:
      • Formular "Aktivische Beteiligungsanzeige"
      • bei komplexen Beteiligungsstrukturen zusätzlich: Formular "Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen"
    • Füllen Sie die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus. Beachten Sie dabei das Informationsblatt der Deutschen Bundesbank zur elektronischen Einreichung von Beteiligungsanzeigen.
    • Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch. Schicken Sie Ihre Beteiligungsanzeige anschließend elektronisch ab.
    • Wenn Ihr Kreditinstitut einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehört oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft wird und deren Beteiligungsanzeigen elektronisch abgeben werden: Reichen Sie zusätzlich jeweils 1 Ausfertigung der Beteiligungsanzeige beim Prüfungsverband oder Verband ein.
    • Die Deutsche Bundesbank prüft Ihre Angaben und leitet Ihre Beteiligungsanzeige an die BaFin weiter.
    • Die Europäische Zentralbank, die BaFin oder die Deutsche Bundesbank können weitere Angaben, insbesondere zu Übernahmepreis und Veräußerungserlös, von Ihnen anfordern.

    Beteiligungsanzeige in Papierform einreichen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Bundesbank. Laden Sie dort folgende Unterlagen herunter:
      • Formular "Aktivische Beteiligungsanzeige"
      • bei komplexen Beteiligungsstrukturen: Formular "Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen"
    • Füllen Sie die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus. Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
    • Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank.
    • Die Deutsche Bundesbank prüft Ihre Angaben und leitet Ihre Beteiligungsanzeige an die BaFin weiter.
    • Die Europäische Zentralbank, die BaFin oder die Deutsche Bundesbank können weitere Angaben, insbesondere zu Übernahmepreis und Veräußerungserlös, von Ihnen anfordern.

    Fristen

    Sie müssen jede Einzelanzeige unverzüglich nach Erwerb, Erhöhung, Verminderung oder Aufgabe der Beteiligung einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer fällt unterschiedlich beziehungsweise fallabhängig aus.

    Kosten

    Für die Beteiligungsanzeige müssen Sie nichts bezahlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 03.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Finanzdienstleistung, Unternehmensübernahme, Bank, § 24 I KWG, Bankenaufsicht, Banken, Kreditinstitut, Beteiligungsanzeige, Unternehmensanteile, Unternehmensbeteiligung, Aktivische Beteiligungsanzeige, Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English