• Oberrot (Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg)
Wiederaufleben abgefundener Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung an Witwen und Witwer Gewährung

Nach einer Abfindung erneut eine Witwen- oder Witwerrente der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen

Auch wenn Sie im Zuge einer Wiederheirat eine Abfindung erhalten haben, können Sie auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.

Beschreibung

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zahlen Ihnen eine Hinterbliebenenrente. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bis zum Tod des oder der Versicherten verheiratet waren. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Zudem muss die oder der Versicherte infolge eines Versicherungsfalles verstorben sein, zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall.

Heiraten Sie erneut oder gehen Sie eine neue Lebenspartnerschaft ein, endet Ihr Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Aber Sie erhalten eine Abfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags der Hinterbliebenenrente.

Sie können erneut eine zuvor abgefundene Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, wenn die erste Wiederheirat oder die erste neue Lebenspartnerschaft

  • aufgelöst (geschieden),
  • aufgehoben oder für nichtig erklärt wird.

Hierzu ist ein Antrag nötig.

Es kann sein, dass Sie im Zusammenhang mit einer anderen Ehe oder Partnerschaft ebenfalls Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente, auf Versorgung, auf Unterhalt oder auf eine sonstige Rente haben. Dies müssen Sie beim Antrag bitte angeben. Unter Umständen werden mehrere Leistungen gegenseitig angerechnet.

Online-Dienst

Eine Witwen- oder Witwerrente der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Abfindung online beantragen

ID: B100019_106311939

Beschreibung

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Adresse

Hausanschrift

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 6050404

E-Mail: info@dguv.de

Internet

Weitere Informationen

Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

Version

Technisch geändert am 17.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Annullierung, Auflösung oder Nichtigkeitserklärung der ersten Wiederheirat oder Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, erfahren Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beziehungsweise können Sie dies dem (online) Antragsformular entnehmen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Die neue Ehe beziehungsweise die erste neue Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz wurde aufgelöst, aufgehoben oder für nichtig erklärt.
  • Die Wiederheirat oder neue Lebenspartnerschaft folgte unmittelbar der Ehe oder Partnerschaft, aus dem ein Rentenanspruch bestand.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag online oder per Post stellen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.01.2023

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Erneute Lebenspartnerschaft, Rente, Auflösung erneute Ehe, Abfindung neuer Lebenspartnerschaft, Feuerwehrunfallkasse, Geldleistungen gesetzliche Unfallversicherung, Unfallversicherungsträger öffentliche Hand, neue Ehe nichtig, Aufhebung erneute Lebenspartnerschaft, Berufsgenossenschaft, Leistungen eingetragene Lebenspartner, Leistungen nach Tod, Abfindung Hinterbliebenenrente, Hinterbliebenenleistung, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Leistungen Witwen Witwer, Unfallkasse, Abfindung Wiederheirat, Leistungen bei Tod

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English