Wiederaufleben einer abgefundenen Rente für gesetzlich Unfallversicherte Bewilligung

    Nach einer Abfindung erneut eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Verschlimmerung beantragen

    Sie können von der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Abfindung auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rente erhalten.

    Beschreibung

    Es ist unter Umständen möglich, sich anstelle einer regelmäßigen Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Abfindung zahlen zu lassen, also eine einmalige Auszahlung.

    Verschlimmert sich Ihr Gesundheitszustand nach Gewährung einer Abfindung, haben Sie wieder einen Anspruch auf Rente in vollem Umfang. Dies wird als Wiederaufleben der abgefundenen Rente bezeichnet. Die gezahlte Abfindungssumme wird auf Ihre Rente angerechnet.

    Um erneut eine Rente zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einen Antrag stellen.

    Online-Dienst

    Nach einer Abfindung erneut eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Verschlimmerung online beantragen

    ID: B100019_106153053

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • medizinische Unterlagen zum Nachweis der Schwerverletzteneigenschaft
    • Unterlagen über weitere Versicherungsfälle
    • Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wird Ihnen gegebenenfalls mitteilen, was darüber hinaus gebraucht wird.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Abfindung erhalten
    • Nach der Abfindung sind Sie zu einer Schwerverletzten oder einem Schwerverletzten geworden. Das heißt, Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit ist auf mindestens 50 Prozent gestiegen.
    • Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit ist gestiegen:
      • infolge eines neuen Versicherungsfalls, zum Beispiel eines Arbeitsunfalls, oder
      • durch eine Verschlimmerung der Folgen früherer Versicherungsfälle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Sie können das Wiederaufleben der Rente online oder per Post beantragen.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Verschlimmerung, Kapitalwert der Rente, Feuerwehrunfallkasse, Unfallrente, Schwerverletzteneigenschaft, Unfallkasse, Rentenleistungen gesetzliche Unfallversicherung, Wiederaufleben der Rente, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Abfindung Versichertenrente, Berufsgenossenschaft, Rente, Abfindung auf Lebenszeit, gesetzliche Unfallversicherung, Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English