• Rosengarten (Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg)
Abfindung einer Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat Bewilligung

Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartnerinnen oder Ehepartner aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen

Als hinterbliebene Person erhalten Sie bei einer erneuten Heirat oder Neubegründung einer Lebenspartnerschaft anstelle der Rente eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Beschreibung

Als Witwe oder Witwer sowie eingetragene Lebenspartnerin und Lebenspartner erhalten Sie eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung bei Tod infolge eines Versicherungsfalls.

Wenn Sie als hinterbliebene Person wieder heiraten oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, wird die gewährte Hinterbliebenenrente abgefunden.

Dabei erhalten Sie das 24-fache Ihrer monatlichen Rente als Abfindung.

Die im Rahmen einer im Voraus befristeten Hinterbliebenenrente geleisteten Kalendermonate werden dabei auf den Abfindungsbetrag angerechnet.

Wurde bereits früher eine Rentenabfindung bei der Wiederheirat oder neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft gezahlt und hat sich Ihr Familienstand erneut verändert, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in Verbindung. Dort werden Sie beraten zu möglichen Leistungsansprüchen.

Online-Dienst

Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartnerinnen oder Ehepartner aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat online beantragen

ID: B100019_105977710

Beschreibung

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Adresse

Hausanschrift

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 6050404

E-Mail: info@dguv.de

Internet

Weitere Informationen

Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

Version

Technisch geändert am 17.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Heiratsurkunde (Stammbuch) oder
  • Lebenspartnerschaftsurkunde nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Anspruch auf Hinterbliebenenleistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben.
  • Sie haben wieder geheiratet oder eine neue Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz begründet.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Hinterbliebenenrente Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beziehen, müssen Sie mitteilen, dass Sie wieder geheiratet haben oder in einer neuen Lebenspartnerschaft leben.

Sie können Hinterbliebenenrente online oder per Post beantragen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22.12.2022

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Feuerwehrunfallkasse, Leistungen bei Tod, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Abfindung erste Wiederheirat, Leistungen nach Tod, Geldleistungen, Rentenanspruch Unfallversicherung, Unfallkasse, Abfindung neue Lebenspartnerschaft, Hinterbliebenenleistung, Wiederheirat Rentenanspruch, Leistungen Witwen/Witwer, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Berufsgenossenschaft, Leistungen eingetragene Lebenspartnerin/Lebenspartner, Abfindung, Rente, Witwerrente/Witwenrente, Abfindung Hinterbliebenenrente

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English