• Herl (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
Abfindung einer Rente für gesetzlich Unfallversicherte bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert Bewilligung

Abfindung einer Unfallversichertenrente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 Prozent beantragen

Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um weniger als 40 Prozent gemindert ist, können Sie anstelle der Unfallrente eine Geldsumme als Abfindung auf Lebenszeit beantragen.

Beschreibung

Ist Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft um weniger als 40 Prozent gemindert? Dann können Sie eine Abfindung der laufenden Rente beantragen. Wie der Abfindungsbetrag berechnet wird, ist in einer Rechtsverordnung geregelt. Hierbei spielen unter anderem Ihr Alter zur Zeit des Unfalls und die seit dem Unfall vergangene Zeit eine Rolle.

Mit einer Abfindung erlischt Ihr Rentenanspruch dann grundsätzlich auf Lebenszeit.

Haben Sie Anspruch auf mehrere Renten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von zusammen unter 40 Prozent, können alle oder auch nur einige abgefunden werden.

Verschlimmert sich im späteren Verlauf Ihr Gesundheitszustand in Folge des Versicherungsfalls, kann Ihr Rentenanspruch für diesen Teil der Verschlimmerung aufleben.

Online-Dienst

Abfindung einer Unfallversichertenrente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 Prozent online beantragen

ID: B100019_106695671

Beschreibung

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Adresse

Hausanschrift

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 6050404

E-Mail: info@dguv.de

Internet

Weitere Informationen

Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

Version

Technisch geändert am 17.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf eine Rentenabfindung, wenn:

  • Sie eine Rente auf unbestimmte Zeit nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 Prozent beziehen,
  • nicht zu erwarten ist, dass innerhalb des Abfindungszeitraumes die Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit wesentlich sinkt,
  • Ihnen ohne die Rente genug Einkommen zum Leben bleibt,
  • Sie einen Antrag auf Abfindung stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Verfahrensablauf

Sie können die Abfindung einer Unfallversichertenrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 40 Prozent ist online oder per Post beantragen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post: 

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.02.2023

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Geldleistung, Verschlimmerung, Kapitalwert der Rente, Berufsgenossenschaft, Rente bei Berufskrankheit, erwerbsunfähig, Leistungen bei Erwerbsminderung, Abfindung auf Lebenszeit, Endgültige Einstellung laufende Rentenzahlung, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Rente nach Arbeitsunfall, Rente, Leistungen nach Schulunfall, Schwerbehinderung, Leistungen nach Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit, Leistungen bei Minderung Erwerbsfähigkeit, Rentenleistungen gesetzliche Unfallversicherung, Abfindung einer Rente, Einschränkung der Leistungsfähigkeit, Versichertenrente, Unfallrente, Leistungsminderung, Behinderung, Erwerbsminderung, Berufskrankheit, Unfall, Unfallkasse, Leistungen nach Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, Stützrente, Unfallversicherungsträger öffentliche Hand, Rente bei Behinderung, Minderung der Erwerbsfähigkeit, gesetzliche Unfallversicherung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English