Kinderverletztengeld für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

    Kinderverletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten

    Ihr Kind hatte im Kindergarten oder in der Schule einen Unfall und muss deshalb von Ihnen zu Hause betreut werden? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderverletztengeld bekommen.

    Beschreibung

    Das Kinderverletztengeld wird in einigen Fällen von der Unfallkasse gezahlt. Es ersetzt Ihr entgangenes Einkommen, wenn Sie Ihr verunfalltes unter 12-jähriges Kind zu Hause versorgen müssen.

    Ein Anspruch auf Kinderverletztengeld besteht pro Jahr und pro Kind für

    • maximal 10 Arbeitstage für Paare
      beziehungsweise
    • maximal 20 Arbeitstage bei Alleinerziehenden.

    Online-Dienst

    Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

    ID: B100019_105922516

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes

    Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie haben Anspruch auf Kinderverletztengeld, wenn:

    • Sie ein Kind Ihres Haushaltes wegen der Folgen eines Versicherungsfalls (Schul und Kindergartenunfall) beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen,
    • Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    • Sie vor der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres Kindes einen Anspruch auf Arbeitsentgelt oder eine andere Geldleistung (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld) hatten und
    • keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person Ihr Kind betreuen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist unterschiedlich, je nachdem, ob Ihr Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist oder bei dem anderen Elternteil gesetzlich oder privat krankenversichert ist.

    Wenn das Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist:

    • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus.
    • Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
    • Ihre Krankenkasse zahlt Ihnen im Auftrag der zuständigen Unfallkasse das Kinderpflegeverletztengeld.

    Wenn das Kind bei dem anderen Elternteil gesetzlich oder privat krankenversichert ist:

    • Zuständig ist die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem der Kindergarten oder die Schule seinen oder ihren Sitz hat.
    • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus.
    • Stellen Sie bei der zuständigen Unfallkasse einen Antrag (schriftlich oder telefonisch) auf Gewährung von Kinderpflegeverletztengeld.

    Sie können zudem online oder per Post Kontakt zu der Unfallkasse aufnehmen.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 6 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Kinderpflegekrankengeld, Schulunfall, Kindergartenunfall, Entgeltersatzleistung, Verletztengeld, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Lohnausfall, Unfallversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English