• Nufringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg)
Psychotherapeutische Leistungen für gesetzliche Unfallversicherte Kostenübernahme

Psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Unfallversicherte

Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit erhalten Sie über das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung.

Beschreibung

Raubüberfälle, aber auch das Erleiden oder Miterleben schwerer Unfälle oder besonderer Gefahrenlagen können für Betroffene sehr belastende Ereignisse sein, die nicht selten zu einer psychischen Verletzung (Trauma) führen. Auslöser dafür können die unmittelbare Bedrohung von Leib und Leben sowie das Gefühl der Hilfslosigkeit und des völligen Ausgeliefertseins sein.

Wie körperliche Wunden bedürfen auch psychische Verletzungen besonderer Hilfe zur Heilung. Wenn Sie unter einer psychischen Verletzung leiden, sollten Sie möglichst rasch nach dem traumatischen Erlebnis Hilfe in Anspruch zu nehmen. Damit wirken Sie der der Entstehung von psychischen Erkrankungen mit Langzeitfolgen entgegen und stärken Ihre natürlichen Selbstheilungskräfte.

Nach einem anerkannten Berufsunfall oder einer Berufskrankheit ist in der gesetzlichen Unfallversicherung in diesem Fall das Psychotherapeutenverfahren vorgesehen. Das Verfahren regelt die Anforderungen sowie Durchführung der Leistungen für Sie. Nur ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die spezielles Fachwissen haben und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind, können an diesem Verfahren beteiligt werden.

Ihre Therapie beginnt mit bis zu 5 Sitzungen. Im Anschluss wird über eine Fortsetzung von ambulanter Psychotherapie in Form einer Kurz- oder Langzeittherapie entschieden. In besonders schwerwiegenden Fällen können auch stationäre Leistungen in Betracht kommen.

Die Therapie wird von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse oder von der Durchgangsärztin oder dem Durchgangsarzt eingeleitet.

Online-Dienst

Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

ID: B100019_105922516

Beschreibung

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Adresse

Hausanschrift

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 6050404

E-Mail: info@dguv.de

Internet

Weitere Informationen

Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

Version

Technisch geändert am 17.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen anerkannten Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, mit Eintritt eines psychischen Gesundheitsschadens, nachweisen.
  • Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie Opfer einer Gewalttat (Raub, Überfall) oder Augenzeuge schwerer Unfallereignisse geworden sind.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Verfahrensablauf

Haben Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit mit einem psychischen Gesundheitsschaden erlitten, ist es wichtig, dass Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von dem Ereignis Kenntnis erhält.

  • Suchen Sie nach einem entsprechenden Ereignis eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt auf.

Alternativ können Sie sich auch direkt online oder per Post an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
  • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
  • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das OnlineFormular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Das Psychotherapeutenverfahren wird dann von Ihrer Durchgangsärztin beziehungsweise Ihrem Durchgangsarzt oder Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eingeleitet. Mit dieser Einleitung sind bis zu 5 Sitzungen genehmigt.

Sie haben unter den im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten die freie Wahl.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22.12.2022

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Trauma, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand, gesetzliche Unfallversicherung, Psychotherapie, Psyche, Unfallkasse, Wegeunfall, Therapeutenverfahren, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English