Psychotherapeutische Leistungen für gesetzliche Unfallversicherte Kostenübernahme

    Psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Unfallversicherte

    Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit erhalten Sie über das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Beschreibung

    Raubüberfälle, aber auch das Erleiden oder Miterleben schwerer Unfälle oder besonderer Gefahrenlagen können für Betroffene sehr belastende Ereignisse sein, die nicht selten zu einer psychischen Verletzung (Trauma) führen. Auslöser dafür können die unmittelbare Bedrohung von Leib und Leben sowie das Gefühl der Hilfslosigkeit und des völligen Ausgeliefertseins sein.

    Wie körperliche Wunden bedürfen auch psychische Verletzungen besonderer Hilfe zur Heilung. Wenn Sie unter einer psychischen Verletzung leiden, sollten Sie möglichst rasch nach dem traumatischen Erlebnis Hilfe in Anspruch zu nehmen. Damit wirken Sie der der Entstehung von psychischen Erkrankungen mit Langzeitfolgen entgegen und stärken Ihre natürlichen Selbstheilungskräfte.

    Nach einem anerkannten Berufsunfall oder einer Berufskrankheit ist in der gesetzlichen Unfallversicherung in diesem Fall das Psychotherapeutenverfahren vorgesehen. Das Verfahren regelt die Anforderungen sowie Durchführung der Leistungen für Sie. Nur ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die spezielles Fachwissen haben und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind, können an diesem Verfahren beteiligt werden.

    Ihre Therapie beginnt mit bis zu 5 Sitzungen. Im Anschluss wird über eine Fortsetzung von ambulanter Psychotherapie in Form einer Kurz- oder Langzeittherapie entschieden. In besonders schwerwiegenden Fällen können auch stationäre Leistungen in Betracht kommen.

    Die Therapie wird von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse oder von der Durchgangsärztin oder dem Durchgangsarzt eingeleitet.

    Online-Dienst

    Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

    ID: B100019_105922516

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen anerkannten Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, mit Eintritt eines psychischen Gesundheitsschadens, nachweisen.
    • Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie Opfer einer Gewalttat (Raub, Überfall) oder Augenzeuge schwerer Unfallereignisse geworden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Haben Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit mit einem psychischen Gesundheitsschaden erlitten, ist es wichtig, dass Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von dem Ereignis Kenntnis erhält.

    • Suchen Sie nach einem entsprechenden Ereignis eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt auf.

    Alternativ können Sie sich auch direkt online oder per Post an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das OnlineFormular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Das Psychotherapeutenverfahren wird dann von Ihrer Durchgangsärztin beziehungsweise Ihrem Durchgangsarzt oder Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eingeleitet. Mit dieser Einleitung sind bis zu 5 Sitzungen genehmigt.

    Sie haben unter den im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten die freie Wahl.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand, Berufskrankheit, Unfallkasse, Psychotherapie, Trauma, Berufsgenossenschaft, gesetzliche Unfallversicherung, Therapeutenverfahren, Psyche, Wegeunfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English