Hilfsmittel (beschädigt oder Verlust durch Unfall) für gesetzlich Unfallversicherte Kostenübernahme

    Kostenübernahme beschädigter oder zerstörter Hilfsmittel beantragen

    Wenn Ihre Brille, Prothese oder ein anderes Hilfsmittel bei einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall beschädigt wird, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden durch die Übernahme der Reparaturkosten oder der Ersatzbeschaffung.

    Beschreibung

    Wenn ein von Ihnen genutztes Hilfsmittel bei einem einen Arbeits-, Wege- oder Schulunfall beschädigt wird oder verloren geht, ersetzt Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden.

    Als Hilfsmittel gelten zum Beispiel:

    • Prothesen
    • orthopädisches Schuhwerk
    • Stützkorsette
    • Krankenfahrstühle/Rollstühle
    • Gehstöcke
    • Brillen und
    • Hörgeräte

    Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Grund Sie das Hilfsmittel benötigen.

    Nach einer Beschädigung können Sie die Erstattung der Reparaturkosten verlangen. Wenn Ihr Hilfsmittel zerstört oder verloren gegangen ist, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für ein neues Hilfsmittel. Dieses muss in seiner Ausstattung, der Funktion und dem Preis dem bisherigen Hilfsmittel entsprechen.

    Das Ziel ist, dass Sie das Hilfsmittel wieder so nutzen können, wie vor dem Unfall ("Naturalrestitution"). Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt Ihnen also den tatsächlich entstandenen Schaden.

    Sie haben keinen Anspruch darauf, dass die gesetzliche Unfallversicherung Luxusausführungen von Hilfsmitteln ersetzt, die als Zierde oder Schmuck dienen.

    Online-Dienst

    Kostenübernahme beschädigter oder zerstörter Hilfsmittel online beantragen

    ID: B100019_106695693

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Rechnung des beschädigten beziehungsweise verlorenen Hilfsmittels
    • Kostenvoranschlag für das neue Hilfsmittel
    • Rechnung des neuen Hilfsmittels beziehungsweise die Reparaturrechnung
    • Anzeige des Arbeits-, Wege- oder Schulunfalls durch den Arbeitgeber beziehungsweise Schulträger
    • Bitte erfragen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, ob und gegebenenfalls welche weiteren Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienst vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    Die Kosten können nur dann übernommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Es gab einen Unfall, also ein von außen her auf den Menschen einwirkendes, schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis.
    • Ihr Hilfsmittel ist bei dem Unfall beschädigt worden oder verloren gegangen.
    • Sie haben das Hilfsmittel beim Unfall am Körper getragen. Denn es gibt zum Beispiel keinen Ersatz, wenn die Brille in der Aktentasche aufbewahrt wird und die Tasche im Zug verlorengeht.
    • Ihr Hilfsmittel muss bei einer in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Tätigkeit (zum Beispiel während der Arbeit, in der Kita, in der Schule, beim Studium) beschädigt worden sein. Sie müssen es dabei aber nicht notwendigerweise benutzt haben (zum Beispiel, wenn eine in der Brusttasche getragenen Lesebrille durch einen Unfall beschädigt wird).
    • Es muss einen Nachweis über den Unfall geben (zum Beispiel eine Unfallanzeige durch den Arbeitgeber oder die Schule).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Kostenübernahme für beschädigte oder zerstörte Hilfsmittel online oder per Post beantragen.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.


    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 07.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Kostenübernahme verlorene Brille, Kostenübernahme verlorenes Hilfsmittel, Ersatz beschädigter Hilfsmittel, Körperersatzstück, Hörgerät, Kostenübernahme beschädigte Brille, Kostenübernahme beschädigtes Hilfsmittel, Unfallkasse, Prothese, Gehstock, Beschädigung eines Hilfsmittels, Verlust eines Hilfsmittels, Brille, Berufsgenossenschaft, Hilfsmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English