Ärztliche Erstversorgung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Sie müssen wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit ärztlich erstmalig behandelt werden? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.
Beschreibung
Haben Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit einen Gesundheitsschaden erlitten, kommt die ärztliche Erstversorgung für Sie in Betracht. Diese erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte.
Ist wegen Art oder Schwere des Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit eine unfallmedizinische Behandlung notwendig, wird diese im Anschluss an die Erstversorgung erbracht. Die freie Arztwahl kann in Bezug auf die Unfallärztin oder den Unfallarzt eingeschränkt werden.
Die Kosten der ärztlichen Erstversorgung werden direkt von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen.
Online-Dienst
Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 6050404
E-Mail: info@dguv.de
Internet
Weitere Informationen
Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de
ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415
erforderliche Unterlagen
- keine
- bei Bedarf fordert Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erforderliche Unterlagen direkt von Ihnen an
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- behandlungsbedürftiger Gesundheitsschaden infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit
- Durchführung der Erstversorgung durch Ärztin oder Arzt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Verfahrensablauf
In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt das Amtsermittlungsprinzip. Dies bedeutet, dass Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse automatisch ("von Amts wegen") alle erforderlichen Ermittlungen betreibt, sobald sie von Ihrem Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit erfährt.
- Suchen Sie je nach Gesundheitsschaden eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt auf.
- Grundsätzlich besteht freie Arztwahl. Bei Arbeitsunfällen empfiehlt sich der Besuch einer Ärztin oder eines Arztes, die oder der am Durchgangsarztverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung beteiligt ist. Alternativ kann Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse helfen, eine geeignete Ärztin oder einen geeigneten Arzt zu finden.
- Weisen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf hin, dass ein Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit Grund für Ihren Besuch ist.
- Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
sofortige Behandlung durch die Ärztin oder den Arzt
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.01.2023
Stichwörter
Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Durchgangsarzt, Unfallkasse, Berufsgenossenschaft, Kostenübernahme, Heilbehandlung, Ärztliche Erstversorgung, Berufskrankheit, Arbeitsunfall, gesetzliche Unfallversicherung, Leistungsanspruch, Wegeunfall