• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Meldung der Auslandsmonate der versicherten Personen bei der gesetzlichen Unfallversicherung Meldung

Auslandsmonate von Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung melden

Wenn Ihre Beschäftigten im Ausland gearbeitet haben, müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn auf Anfrage die Dauer melden.

Beschreibung

Die Beiträge der freiwilligen Auslandsversicherung werden getrennt von den Beiträgen der inländischen Unfallversicherung erhoben. Grundlage für die Beiträge der Auslandsversicherung ist die Anzahl der Monate, in denen Ihre Mitarbeiter im Ausland arbeiten. Angefangene Monate werden dabei voll berechnet.

Es kann passieren, dass eine Auslandstätigkeit vorzeitig endet, aber die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung Bund und Bahn dies nicht erfährt. Damit die Beiträge richtig berechnet werden können, fragt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung Bund und Bahn bei Ihrem Unternehmen nach, ob die gespeicherten Auslandsmonate korrekt sind.

Hier hat Ihr Unternehmen die Möglichkeit, rechtzeitig die bisher bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn registrierten Auslandsmonate zu korrigieren.

Online-Dienst

Auslandsmonate von Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung online melden

ID: B100019_106545143

Beschreibung

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Adresse

Hausanschrift

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 6050404

E-Mail: info@dguv.de

Internet

Weitere Informationen

Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

Version

Technisch geändert am 17.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Liste mit den Namen aller im vergangenen Kalenderjahr Versicherten und die Daten ihres Auslandsaufenthaltes

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Beschäftigte Ihres Unternehmens haben im Ausland gearbeitet.
  • Sie waren im Wege der freiwilligen Auslandsversicherung versichert.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Verfahrensablauf

Sie können die Auslandsmonate eines versicherungspflichtigen Beschäftigten online oder per Post melden.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Fristen

6 Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres muss Ihr Unternehmen die Auslandsmonate melden.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate (Auslandsmonate werden in der Zeit von Januar bis März eines jeden Jahres abgefragt.)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30.01.2023

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Zeitraum, Beitragsberechnung, Jahresmeldung, gesetzliche Unfallversicherung, Europarecht, Montage, Entsendung, Auslandsversicherung, Vorübergehende Auslandstätigkeit, Ausstrahlung, Ausland, Auslandsmonate, Dauer Auslandseinsatz melden, Versicherungsschutz, Auslandstätigkeit melden, Sozialversicherungsabkommen, Monate, Auslandseinsatz, Arbeiten im Ausland

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English