Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung Bestätigung

    Beschäftigte bei vorübergehender Auslandstätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern

    Wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend im Ausland arbeiten und die gesetzliche Unfallversicherung weitergelten soll, müssen Sie das in der Regel beantragen.

    Beschreibung

    Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Unternehmen die Möglichkeit, Beschäftigte auch bei vorübergehender Auslandstätigkeit weiter zu versichern.

    Die Beschäftigten müssen im Ausland für dasselbe Unternehmen tätig sein, bei dem sie auch im Inland beschäftigt sind. Zudem muss die Dauer der Auslandstätigkeit von vornherein vertraglich begrenzt sein.

    Ihr Unternehmen muss hierzu einen Antrag stellen. Der Versicherungsschutz beginnt am Tag des Eingangs des Antrags bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung Bund und Bahn.

    Dieser Antrag ist nicht notwendig, wenn der Versicherungsschutz bereits durch andere gesetzliche Regelungen besteht. Dazu zählen zum Beispiel:

    • Fälle, bei denen die sogenannte Ausstrahlungsregelung des Sozialgesetzbuchs gilt
    • europarechtliche Regelungen
    • Sozialversicherungsabkommen zwischen 2 oder mehreren Ländern

    Online-Dienst

    Online-Antrag, um Beschäftigte bei vorübergehender Auslandstätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern

    ID: B100019_106424035

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja (teilweise)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bietet eine Auslandsversicherung an.
    • Es besteht kein Versicherungsschutz nach Europarecht, über Sozialversicherungsabkommen oder über die Ausstrahlungsregelung des Sozialgesetzbuchs.
    • Die Person, welche im Ausland tätig werden soll, ist beim Unternehmen beschäftigt.
    • Die Person setzt nach der Auslandstätigkeit ihre Tätigkeit beim inländischen Unternehmen fort.
    • Die Dauer des Auslandsaufenthalts ist von vornherein vertraglich begrenzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Auslandsversicherung online oder per Post beantragen.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Hinweis: Einige Berufsgenossenschaft und Unfallkassen stellen auf ihren Internetseiten ein passendes Formular bereit.

    • Laden Sie es bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse herunter und füllen Sie es aus.
    • Schicken Sie es anschließend mit den erforderlichen Dokumenten per Post oder via Online-Portal an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Fristen

    Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Auslandstätigkeit stellen, da kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich ist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Unfallversicherungsschutz, Grenzüberschreitend arbeiten, Auslandsauftrag, Beschäftigte versenden ins Ausland, Ausstrahlung, Montagearbeit versichern, Standort im Ausland, Beschäftigte, gesetzliche Unfallversicherung, Europarecht, Mitarbeiter, Auslandsversicherung, Auslandstätigkeit, Arbeitnehmer, Tätigkeit im Ausland, Sozialversicherungsabkommen, Versicherungsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English