Beschäftigung einer Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden
Sie sind verpflichtet, alle in Ihrem Privathaushalt beschäftigten Personen zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden und Ihre Unfallkasse bei Änderungen zu informieren.
Beschreibung
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch unfallversichert. Private Haushalte werden durch die Beschäftigung einer Haushaltshilfe zum Arbeitgeber.
Unter den Begriff Haushaltshilfe fallen unter anderem:
- Reinigungskräfte,
- Babysitter,
- Küchenhilfen,
- Gartenhilfen sowie
- Kinder und Erwachsenenbetreuerinnen und -betreuer.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei. Die Kosten tragen die Arbeitgebenden - also Sie als Haushaltsführende oder Haushaltsführender. Mit Zahlung des Beitrags sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von der Haftung befreit, falls Ihrem Hauspersonal in Ihrem Haushalt etwas zustößt. Die Haftung übernimmt dann die Unfallkasse. Diese ist Ihre Ansprechpartnerin bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten Ihres Hauspersonals.
Die Leistungen reichen gegebenenfalls von der medizinischen Heilbehandlung bis zur lebenslangen Rente.
Als privater Arbeitgeber sind Sie kraft Gesetzes Mitglied der Unfallkasse. Für die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine geringfügige oder versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Eine versicherungspflichtige Beschäftigung liegt vor, wenn:
- die Person, die Sie beschäftigen, mehr als 520,00 EUR monatlich von Ihnen erhält oder
- die Person sowohl in Ihrem Privathaushalt als auch in Ihrem Büro, Ihrer Praxis oder Ihrem Gewerbebetrieb eingesetzt wird und
- die Arbeit in Ihrem Privathaushalt überwiegt, also mehr als 50 Prozent der Gesamtarbeitszeit beträgt.
Diese versicherungspflichtig Beschäftigten müssen Sie bei der Unfallkasse des Bundeslandes melden, in dem sich der Haushalt befindet.
Eine geringfügige Beschäftigung müssen Sie der Unfallkasse nicht melden. Dieser sogenannte Minijob liegt vor, wenn der monatliche Verdienst höchstens 520,00 EUR beträgt. Minijobs im Haushalt müssen Sie über das so genannte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Online-Dienste
Änderungsmitteilung zu einer versicherungspflichtig beschäftigten Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung online einreichen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- keine Identifizierung
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- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 6050404
E-Mail: info@dguv.de
Internet
Weitere Informationen
Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de
ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie beschäftigen Personen in Ihrem privaten Haushalt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Wiederspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Unfallkasse.
Verfahrensablauf
Sie können eine Anmeldung oder Änderungsmitteilung zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Haushalt online oder per Post einreichen.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Fristen
Antragsfrist: 1 Woche (bei Anmeldung)
Antragsfrist: 4 Wochen (Änderungen müssen Sie innerhalb von vier Wochen mitteilen.)
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Status Bibliothekseintrag
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.02.2023
Stichwörter
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