Gesetzliche Unfallversicherung Anmeldung von Unternehmen

    Unternehmen, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden

    Wenn Sie ein Unternehmen gründen, selbstständig oder freiberuflich tätig werden, müssen Sie das bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.

    Beschreibung

    Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihr neues Unternehmen binnen einer Woche nach Start bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) anzumelden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Beschäftigte haben oder allein arbeiten. Die gesetzliche Unfallversicherung versichert gegebenenfalls Ihre Beschäftigten gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Diese Anmeldung und eine eventuelle Beitragszahlung sind Sache der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Als unternehmerisch selbstständig oder freiberuflich tätige Person können Sie sich freiwillig versichern.

    Für eine Anmeldung müssen Sie der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

    • die Art und den Gegenstand (Tätigkeiten) des Unternehmens,
    • die Zahl der Versicherten,
    • den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und
    • in den Fällen ohne festen Unternehmenssitz im Inland den Namen und den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Bevollmächtigten

    mitteilen.

    Ausnahme: Wenn Sie Ihr gewerbliches Unternehmen beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden, entfällt für Sie die zusätzliche Anmeldung zur Unfallversicherung. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet. Sie gelten somit bei dieser als angemeldet. Alle Änderungen oder die Beendigung der selbstständigen Tätigkeit oder des Unternehmens müssen Sie bitte jedoch trotz Gewerbeum- oder abmeldung der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.

    Die Berufsgenossenschaften sind in der Regel für Betriebe, Einrichtungen und Freiberufliche zuständig. Sie sind nach Branchen gegliedert.

    Unfallkassen sind zuständig für öffentliche Einrichtungen (Bildungseinrichtungen) und Unternehmen der öffentlichen Hand.

    Für Ihr Unternehmen ist immer nur eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile unterschiedlicher Branchen hat. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ergibt sich dann aus dem Unternehmensschwerpunkt, also der Haupttätigkeit. Ein Wahlrecht gibt es nicht.

    Als Unternehmerin, Unternehmer, Freiberuflerin oder Freiberufler als Person sind meist nicht automatisch selbst versichert. Sie können sich allerdings freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern.

    Online-Dienst

    Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit zur gesetzlichen Unfallversicherung online anmelden

    ID: B100019_103404575

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • keine Identifizierung
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein Unternehmen neu gegründet.
    • Sie haben die Unternehmensform oder die Tätigkeit geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Ihr anzeigepflichtiges Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden:

    • Die Anzeige erfolgt automatisch.
    • Das Gewerbeamt leitet die Daten aus der Gewerbeanzeige digital an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter.
    • Gegebenenfalls müssen Sie auf Nachfrage der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitere Angaben zu Ihrem Unternehmen vorlegen, damit die Aufnahme erfolgen kann.

    In allen anderen Fällen können Sie Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige und freiberufliche Tätigkeit online oder per Post anmelden.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    • Laden Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite der DGUV herunter.
    • Bitte ergänzen Sie erforderliche Angaben oder Unterlagen.
    • Schicken Sie das Formular an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Woche (Eine Anmeldung muss innerhalb 1 Woche ab Unternehmens- oder Tätigkeitsstart erfolgen.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Unternehmensgründung, Unternehmerin, Unfallkasse, Betrieb anmelden, Ich-AG, Gewerbe anmelden, Neuanmeldung Unternehmen, Anmeldung zur Unfallkasse, Meldung zur Unfallversicherung, Arbeitgeber, Neues Unternehmen, Firma anmelden, Selbstständige Tätigkeit anmelden, Selbstständigkeit, Freiberufliche Tätigkeit anmelden, Anmeldung zur Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft, Unternehmensgründung melden, Unternehmer, Start-Up anmelden, Existenzgründung anmelden, Gründung, gesetzliche Unfallversicherung, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de