Fahrgeldausfälle Erstattung Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Nah und Fernverkehr durch den Bund

    Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nah- und Fernverkehr beantragen

    Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen beantragen.

    Beschreibung

    Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
    Sie können eine Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages (Schlusszahlung) erhalten. Die Vorauszahlung wird zur Hälfte am 15. Juli und am 15. November ausgezahlt. 
    Wurden vom BVA bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:

    • Verkehrsunternehmen
    • Verkehrsverbünde 
    • Nahverkehrsorganisationen

    Wenn Sie von Landeserstattung auf Bundeserstattung gewechselt haben, können Sie im Ausnahmefall eine Vorauszahlung auf Grundlage Ihres letzten Schlusszahlungsbescheides erhalten.

    Sie können keine Abschlagszahlungen erhalten.

    Sie müssen die Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen.
     

    Online-Dienst

    Online-Antrag auf Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Nah- und Fernverkehr über das Bundesportal

    ID: B100019_103753791

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr - 16:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 16:30 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 9910358-55387

    Telefon Festnetz: +49 228 99358-72992

    E-Mail: fahrgelderstattung@bva.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Eine Vorauszahlung können Sie beantragen, wenn das erstattungsberechtigte Unternehmen bereits eine Erstattungszahlung (Schlusszahlung) durch das Bundesverwaltungsamt erhalten hat.


    Hinweis:
    Wenn Sie ein neues Unternehmen sind, von dem bislang noch keine Berechnungsunterlagen vorliegen, müssen Sie zunächst die endgültigen Fahrgeldeinnahmen des jeweiligen Kalenderjahres fristgerecht nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
       

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Vorauszahlung für die Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fern- und Nahverkehr online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

    Antrag online stellen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Antragsformular auf Vorauszahlung online aus.
    • Senden Sie Ihren Antrag online ab.

    Antrag per Post stellen:

    • Laden Sie den Antrag auf Vorauszahlung von der Internetseite des BVA herunter.
    • Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an das Bundesverwaltungsamt.
    • Sie können den Antrag zur schnelleren Bearbeitung vorab per E-Mail an das BVA schicken.


    Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft. Sollten Sie die Voraussetzung für eine Vorauszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

    Fristen

    • Antragsfrist: Sie müssen den Antrag für das aktuelle Jahr innerhalb des laufenden Jahres stellen.
    • Widerspruchsfrist: 1 Monate nach Bekanntgabe
    • Klagefrist: 1 Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Vorauszahlungsanträge orientieren sich an den gesetzlich festgelegten Zahlungsterminen 15.07. und 15.11. eines jeden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fahrgeldeinnahmen als Berechnungsgrundlage sind immer Bruttobeträge.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    ÖPNV, Leistung, SGB IX, Ausfälle, Bundesverwaltungsamt, Nahverkehr, Fahrgelderstattung, öffentlicher Verkehr, BUS, Beförderung, SGB, Personenbeförderung, Erstattung, Öffentlich, Unternehmen, Fahrgeld, Ausgleich, Personenverkehr, Bahn, Fahrgeldausfälle, Fahrgeldausfälle Erstattung, Fernverkehr, Vorauszahlung, Verkehrsunternehmen, DB, BVA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de