Auskunft nach § 30 Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG) Erteilung

    Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister beantragen

    Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie im Nationalen Waffenregister gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.

    Beschreibung

    Im Nationalen Waffenregister werden alle wichtigen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichem Besitz gespeichert. Ziel ist es unter anderem, für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe schnell nachprüfen zu können,

    • wer gerade besitzende Person der Waffe ist,
    • seit wann er die Waffe besitzt,
    • wo und von wem sie erworben wurde und
    • wie der Lebensweg der Waffe verlaufen ist.

    Wenn Sie als natürliche Person eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Gespeicherte Daten können sein:

    • Daten über die Waffenbehörde, von der Sie die Erlaubnis zum Besitzen/Tragen Ihrer Waffe bekommen haben. Das sind zum Beispiel
      • Name und
      • Anschrift.
    • Daten über Sie als besitzende Person. Das sind zum Beispiel:
      • Name,
      • Anschrift,
      • Geburtsdatum,
      • Geburtsort und
      • Staatsangehörigkeit.
    • Daten zu Ihrer Waffenerlaubnis, zum Beispiel zum/zur
      • Erlaubnisart
      • Erlaubnisgültigkeit
      • Erlaubnisstatus
    • Daten zu Ihrer Waffe. Das sind zum Beispiel:
      • Herstellername,
      • Modell,
      • Waffenkategorie und
      • Kaliberbezeichnung.
    • Daten zu Ihrem Waffenteil. Das sind zum Beispiel:
      • Herstellername,
      • Modell,
      • Waffenteilkategorie und
      • Wesentliches Waffenteil

    Ihren Antrag stellen Sie schriftlich, online oder persönlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA).

    Online-Dienst

    Online-Formular im Bundesportal

    ID: B100019_103474628

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesverwaltungsamt (BVA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarastraße 1

    50735 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Diensttag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Mittwoch: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 99358-2823

    Telefon Festnetz: +49 228 99358-0

    E-Mail: poststelle@bva-bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BVA

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat S II 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Byrd-Straße 6

    50829 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99358-3388

    E-Mail: nwr@bva.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Identitätsnachweis durch:
      • amtlich Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular oder
      • eine amtlich beglaubigte Kopie von der Vorderseite und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses oder
      • elektronische Authentifizierung mit eID beim Online-Antrag

    Hinweis:
    Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine Behörde ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung sein.
    Bei Antragstellung vor Ort müssen Sie vorlegen:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Anträge auf Auskunft können stellen:

    • Besitzer einer waffenrechtlichen Erlaubnis (an der gegebenenfalls eine Waffe hängt) beziehungsweise Personen, welche aus sonstigen Gründen eingespeichert sein können

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsrechtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Eine Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister können Sie schriftlich, online oder persönlich beantragen. Sie können den schriftlichen Antrag per Post oder persönlich vor Ort beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen.
    Schriftliche Antragstellung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
    • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit der Beglaubigung des Personalausweises oder der beglaubigten Unterschrift und gegebenenfalls weiteren geforderten Unterlagen per Post an das BVA.
    • Das BVA prüft Ihren Antrag.
    • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, sendet Ihnen das BVA die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post zu.

    Online-Antragstellung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
      • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
    • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab.
    • Das BVA prüft Ihren Antrag.
    • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, sendet Ihnen das BVA die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post zu.

    Persönliche Antragstellung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
    • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Legen Sie alle weiteren geforderten Unterlagen hinzu.
    • Ihren vollständig ausgefüllten Antrag können Sie persönlich beim BVA in Köln einreichen. Sie müssen dann Ihren gültigen Ausweis mitnehmen. 
    • Das BVA prüft Ihren Antrag.
    • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, sendet Ihnen das BVA die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post zu.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Kalenderwochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesverwaltungsamt am 27.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Stichwörter

    Betroffenenauskunft, Jäger, Einzelunternehmen, Waffenrechtliche Erlaubnisse, WaffRG, Sicherheit, Selbstauskunft, Waffenbesitzkarte, Bundesverwaltungsamt, Nationales-Waffenregister-Gesetz, Waffen, Waffeninformationen, NWR, BVA, Sportschütze, Waffensammler, NWRG, Auskunft, Nationales Waffenregister, kleiner Waffenschein, Waffenregister, Schusswaffe, Waffenrecht, Waffenschein, Registerauskunft, Nationales

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English